Das teilte die Landesregierung am Sonntag mit.
Die De-facto-Ausgangssperre wegen des Coronavirus in Tirol hat auch drastische Folgen für österreichische Staatsbürger, aber Nicht-Tiroler. Sollten diese nicht unter anderem über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Tirol verfügen und dort einer bestimmten beruflichen Tätigkeit nachgehen, müssen sie das Bundesland "unverzüglich" verlassen.
Dies geht aus den der APA vorliegenden Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften hervor. Zudem ist auch nur jenen österreichischen Staatsbürgern die Einreise zu gestatten, bei denen die genannten Voraussetzungen hinsichtlich des Wohnsitzes und der beruflichen Tätigkeit vorliegen.
Tirol verhängt Ausgangssperre
Der Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat in Tirol eine der gravierendsten öffentlichen Maßnahmen der Geschichte zur Folge: Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) kündigte in einer Erklärung an, eine "Verkehrsbeschränkung" zu verordnen, de facto also eine Ausgangssperre. Ausnahmen seien nur Notfälle oder wenn die Menschen Lebensmittel und Medikamente einkaufen bzw. zur Arbeit müssten.
Die Maßnahme tritt mit Aushang der Verordnung noch am Sonntag in Kraft, sagte Platter in der Erklärung, die im ORF sowie auf der Facebook-Seite des Landes aus dem Landhaus übertragen wurde. Die "Verkehrsbeschränkung" aller Personen, die sich in Tirol aufhalten, gelte vorerst für eine Woche, so der Landeshauptmann. "Ohne einen triftigen Grund darf niemand seine Wohnung verlassen", betonte Platter.
Wenig Ausnahmen
Als Ausnahmen führte der Landeschef "beruflich notwendige Gründe, medizinische Versorgung, Versorgung der Grundbedürfnisse, Rückkehr zum eigenen Wohnort und wenn es berechtigte Gründe zum Verlassen des Landes gibt" an. Die Menschen dürften nur noch in Ausnahmefällen das eigene Haus verlassen. "Es ist aber erlaubt, einkaufen zu gehen, Besorgungen bei der Apotheke zu machen, Geld vom Geldautomaten abzuheben, zum Arzt zu gehen oder den Hund auszuführen", sagte er.
Zudem sei der Weg vom Arbeitsplatz und zurück nicht von der Sperre umfasst. Allerdings seien die Menschen angehalten, nach Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten. Auch Besuche bei Älteren und Minderjährigen, körperlich geschwächten Personen und Behinderten blieben erlaubt. Auch Besorgungen für Menschen, die ihre Wohnungen nicht mehr verlassen können oder sollen, seien weiter erlaubt.
Schwierigste Situation in der Nachkriegszeit
Es handle sich um die schwierigste Situation, die Tirol in der Nachkriegsgeschichte je hatte, machte Platter deutlich. Es gelte, "Verhältnisse zu vermeiden, wie es sie in Teilen Italiens gibt". "Tirol schützt sich selbst", so der Landeshauptmann, der eine Garantie für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit abgab.
"Ich weiß, ich verlange sehr viel von Ihnen: Aber es ist notwendig", erklärte Platter sichtlich emotional. Die Maßnahmen seien notwendig, "um uns selbst zu schützen". "Nur so kann es uns gelingen, dass die Zeit rasch wiederkommt, die wir uns wünschen", sagte der Landeshauptmann und schloss mit folgenden Worten an die Landsleute: "Ich bin einfach unglaublich stolz auf Sie. Jetzt heißt's dahoam bleiben, wir packen's."
Derzeit gibt es in Tirol mit 245 (Stand: Sonntagvormittag) die meisten bestätigten Coronavirus-Fälle in Österreich. Über Orte im Paznauntal wie Ischgl, das als Virus-Herd gilt, sowie St. Anton am Arlberg war zuletzt bereits die Quarantäne verhängt worden.
Die Maßnahmen im Detail
Das Land Tirol verordnet eine Verkehrsbeschränkung:
- Prinzipiell wird eine Verkehrsbeschränkung aller Personen vorgenommen, die sich im Land Tirol aufhalten. Ohne einen triftigen Grund darf niemand seine Wohnung verlassen.
- Es gibt aber einige Ausnahmen. Die Ausnahmen sind: Beruflich notwendige Gründe, medizinische Versorgung, Versorgung der Grundbedürfnisse, Rückkehr zum eigenen Wohnort und wenn es berechtigte Gründe zum Verlassen des Landes gibt. Die Menschen dürfen nur noch in Ausnahmefällen das eigene Haus verlassen. Es ist aber erlaubt, einkaufen zu gehen, Besorgungen bei der Apotheke zu machen, Geld vom Geldautomaten abzuheben, zum Arzt zu gehen oder den Hund auszuführen.
- Der Weg zum Arbeitsplatz und zurück nach Hause ist erlaubt. Allerdings sind die Menschen angehalten, nach Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten. Besuche bei Älteren und Minderjährigen, körperlich geschwächten Personen und Behinderten sind jedoch erlaubt.
- Weiters darf man Besorgungen und Erledigungen für jene Menschen machen, die die Wohnung nicht verlassen können oder aufgrund ihres hohen Alters nicht mehr verlassen sollen.
- Die Exekutive darf Menschen und Autos anhalten und kontrollieren, damit die neuen Maßnahmen auch eingehalten werden.
- Diese Maßnahme gilt vorerst für 1 Woche und tritt mit Aushang der Verordnung heute in Kraft.