Kunst oder Störversuch oder vielleicht beides? Die Aktionen gegen das Denkmal von Andreas Hofer beschäftigen nun sogar die Justiz.
Störaktionen gegen Andreas Hofer sorgten zuletzt für viel Wirbel. Die Statue wurde mit RAF-Fahnen verhängt, die Andreas-Hofer-Straße wurde kurzerhand zur Pippi-Langstrumpf-Straße. Nun muss die Künstlergruppe aus Linz mit dem schrägen Namen qujOchÖ mit Konsequenzen rechnen.
„Wir rechnen noch diese Woche mit ersten Gesprächen“, erklärten die Aktionisten per E-Mail gegenüber ÖSTERREICH. Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden soll, bestätigt Staatsanwalt Hansjörg Mayr. Vor Gericht müssten die Aktivisten aber nur, wenn sie das Denkmal auch vorsätzlich beschädigt hätten. Haben sie aber nicht.
Kein Landessymbol
Staatliche Symbole, wie etwa die Landesflagge
oder die Landeshymne, dürfen nicht auf irgendeine Weise herabgewürdigt
werden. Das Hofer-Denkmal sei jedoch kein Symbol des Landes, erklärt der
Innsbrucker Rechtsanwalt Christian Klotz.
Daher sei laut Klotz eine privatrechtliche Klage – zum Beispiel eine Besitzstörungsklage – denkbar. Auch eine Verwaltungsstrafe nach dem Denkmalschutzgesetz wäre möglich, weil die Hofer-Statue ohne behördliche Genehmigung verändert wurde. Hier blüht den Tätern sogar eine Geldstrafe von bis zu 260 Tagsätzen.
Keine Personenbeschädigung
Die Künstlergruppe kommuniziert
bislang ausschließlich über E-Mail. Die Gruppe habe bei den Protestaktionen
stets Bedacht darauf gelegt, weder Personen noch Sachen zu beschädigen, wie
sie selbst erklärte.
Die RAF-Fahnen hätte die Gruppe deshalb auf das Denkmal gehängt, weil sich auch um die RAF ein Personenkult gebildet habe und sich diese in ihrem Befreiungskampf, so wie Hofer, guerillaähnlicher Methoden bedient habe. Mit Provokation wolle man Aufmerksamkeit erregen.