Täterin erst 16

Wegen Mordversuch und Tierquälerei angeklagt

Teilen

Eine 16-jährige Tirolerin steht vor Gericht wegen versuchtem Mordes und weil sie einen Hunde auf bestialische Weise gequält hatte.

Eine 16-jährige Tirolerin hat sich am Donnerstag vor einem Innsbrucker Geschworenengericht wegen versuchten Mordes an einem siebenjährigen Buben und Tierquälerei verantworten müssen. Das Mädchen soll dem Kind in der psychiatrischen Klinik einen Plastiksack über den Kopf gestülpt und ihn am Hals mit Klebeband fixiert haben. Eine Woche zuvor hatte sie in einer psychotherapeutisch betreuten Wohngemeinschaft den Hund einer Betreuerin zu Tode gequält.

Wollte Kleinsten und Schwächsten "ärgern"
Das Mädchen bekannte sich der Tierquälerei schuldig. Der Hund habe sie geärgert, weil er so gutmütig und nett gewesen sei. Er habe sie dadurch an sie selbst als Kind erinnert, sie wollte ihn auf seine Opferrolle vorbereiten, sagte die 16-Jährige. Die Angeklagte selbst sei als Kind misshandelt und sexuell missbraucht worden. Der siebenjährige Mitpatient auf der Klinik, in die sie nach dem Vorfall eingeliefert wurde, habe sie an den Hund erinnert. Er sei der Kleinste und Schwächste gewesen und sie habe ihn ärgern wollen. "Jetzt weiß ich schon, dass man, nur weil man einen Menschen nicht mag, ihm nicht gleich was antun darf", sagte die junge Frau, die sich seit dem Vorfall vor fünf Monaten in Haft befindet.

Sachverständiger: War zurechnungsfährig
Der gerichtliche Sachverständige, Univ.-Doz. Carl Miller, erklärte, dass die Angeklagte aufgrund der Erlebnisse in ihrer Kindheit unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leide. "Das ist eine psychische Erkrankung, aber keine Geisteskrankheit im Sinne des Gesetzes. Das Mädchen war zu den Tatzeiten zurechnungsfähig", sagte er. Ihre Persönlichkeitsstörung entspreche einer Abartigkeit höheren Grades, die bei einer Nichtbehandlung auch weitere schwere Körperverletzungen von sich selbst oder andern zur Folge haben könnte. "Jemandem ein Plastiksackerl über den Kopf zu ziehen hat nichts mit 'ärgern wollen' zu tun", meinte der Psychologe, "das sind eher sadistische Überlegungen."

Unglaubliche Brutalität
Die 16-Jährige soll dem Kind laut Anklage ein Plastiksackerl über den Kopf gezogen und es mit Klebeband am Hals festgebunden haben. Danach soll sie den Buben mit Körperlotion eingeschmiert haben. Sie gestand, eine Woche zuvor dem Hund einer Betreuerin einen aufgeschnittenen Socken mit Chilipulver übers Maul gestülpt zu haben. Danach habe sie im ein Staubsaugerrohr in das Maul gesteckt und ihm eine halbe Flasche Essig durch das Rohr in den Magen geschüttet. Anschließend übergoss sie den Hund mit Essig, trat ihn, verschnürte ihn in einem Plastiksack, zündete diesen an und verschloss ihn in einem Kasten. Danach ging sie eine Zigarette rauchen. Das Tier musste eingeschläfert werden.

Das Mädchen gab vor Gericht an, öfters Folterfantasien zu haben, in denen sie Kinder entführt, foltert und die Bilder dann an die Eltern schickt. Allerdings wäre das erst ab 17 möglich, da sie dafür ein Auto benötige.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.