Urteil nicht rechtskräftig

53-Jähriger vergewaltigte Freundin – Haft

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53-Jähriger soll Freundin vergewaltigt, misshandelt und bedroht haben.

Ein 53-jähriger Vorarlberger ist am Donnerstag unter anderem wegen Vergewaltigung zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine heute 46-jährige Exfreundin misshandelt, zum Geschlechtsverkehr und anderen sexuellen Handlungen gezwungen und sie bedroht hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu den meisten Punkten bekannte sich der Arbeitslose in der Verhandlung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, schuldig. Die Vergewaltigung allerdings, bei der er die Frau ans Bett gefesselt und sich dann an ihr vergangen haben soll, bestritt der bisher Unbescholtene vehement. Sie hätten an jenem Morgen freiwillig sexuell verkehrt, nicht ganz konventionell, aber das sei in ihrer Beziehung üblich gewesen, so der Angeklagte.

Geschlechtsverkehr nicht freiwillig

Das Gericht hielt jedoch fest, es sei für den Mann deutlich erkennbar gewesen, dass der Geschlechtsverkehr bei diesem Mal vonseiten der Frau nicht freiwillig erfolgte. In einem Fall soll der Mann zudem den Schlaf seiner Freundin ausgenutzt haben, um an ihr sexuelle Handlungen zu vollziehen. Als sie die Beziehung 2017 beendete, soll er sie bedroht haben, um sie zur Rückkehr zu bewegen. Die Situation verschlimmerte sich offenbar noch, als die Frau einen neuen Freund hatte.

Als sie ihn schließlich anzeigte, bedrohte der Mann seine Exfreundin und verlangte, sie solle die Anzeige zurücknehmen. Zudem wurden dem 53-Jährigen Schläge und Grobheiten gegenüber der Frau vorgeworfen, ein ärztliches Attest bestätigte entsprechende Verletzungen.
 
Der Mann wurde wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person, fortgesetzter Gewaltausübung und versuchter Bestimmung zu falscher Beweisaussage schuldig gesprochen. Seinem Opfer wurden 15.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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