Asylamt-Mord in Dornbirn

Sozialamtsleiter erstochen: Verteidiger sieht Vorveruteilung

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Die Verteidiger des mutmaßlichen Sozialamtsleiter-Mörders sehen eine Vorverurteilung des Mandanten.

Die Verteidiger jenes Mannes, der den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn erstochen haben soll, sehen eine Vorverurteilung ihres Mandanten. "Es hat Vorverurteilungen medialer und politischer Natur gegeben", sagte Anwalt Stefan Harg gegenüber ORF Radio Vorarlberg. Die Rechtsordnung sehe die Möglichkeit einer Prozessverlegung in ein anderes Bundesland vor, das sei aber "ganz schwer durchzusetzen".
 
Die geäußerten Vorverurteilungen führte Harg darauf zurück, dass "hier die Emotionen schon öffentlich hochgekocht sind". Man bekomme sogar den Eindruck, für seinen Mandanten gelte die Unschuldsvermutung nicht.
 
Nach der Auffassung von Harg ist der 34-jährige Tatverdächtige schon als Jugendlicher rechtlich nicht korrekt behandelt worden. Der in Vorarlberg geborene und aufgewachsene Türke ist bereits als Heranwachsender mehrfach straffällig geworden. Als er 13 Jahre alt gewesen sei, habe ihm die Bezirksmannschaft Dornbirn zum ersten Mal mit der Abschiebung gedroht, wenn er sich nicht benehme, mit 14 habe man ihn "dann etwas unterschreiben lassen, dass man ihn abschieben wird", so Harg. 2002 - der junge Mann war damals 17 Jahre alt - sei die dritte Androhung erfolgt. Jedes Mal habe die Rechtsgrundlage für das Vorgehen "völlig gefehlt", sagte der Anwalt.
 
Harg wird auch die 2008 und 2009 gegen den Mann verhängten Aufenthaltsverbote anfechten, da sie in seinen Augen ungültig sind. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs untermauere seine Ansicht. Die Aufenthaltsverbote seien nur zustande gekommen, "weil der Gesetzgeber im Jahr 2005 unionsrechtswidriges Fremdenrecht eingeführt hat", unterstrich Harg. Die Entscheidung, ob der 34-Jährige von der Justizanstalt Innsbruck wieder zurück in die Justizanstalt Feldkirch überstellt wird, ist unterdessen noch nicht gefallen.
 
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