Zweifel

Freispruch in Vorarlberger Missbrauchs-Prozess

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Der 46-jährige einschlägig vorbestrafte Angeklagte wurde beschuldigt, sich an zwei Kindern vergangen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen wurde am Montag am Landesgericht Feldkirch ein 46-jähriger, einschlägig vorbestrafter Mann aus Bludenz. Die Anklage von Staatsanwalt Manfred Melchhammer hatte den Textilarbeiter in zwei Fällen des Kindesmissbrauchs beschuldigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zum Einen war dem Mann vorgeworfen worden, sich im Juni vergangenen Jahres in seiner Wohnung an einem damals achtjährigen Mädchen vergriffen zu haben. Der zweite Anklagepunkt betraf einen Vorfall aus dem Jahr 2002. Damals soll der Angeklagte versucht haben, einen achtjährigen Buben zu "Doktorspielen" zu überreden. Das Kind hatte jedoch die Wohnung verlassen.

Der zweifache Familienvater, der bereits 1999 wegen des Missbrauch seiner Stiefsöhne zu 20 Monaten Haft verurteilt worden war, beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann dem Mädchen in die Unterhose schaute - ob es zu mehr gekommen ist, ließ sich aufgrund der widersprüchlichen Aussagen des Kindes jedoch nicht mit Sicherheit feststellen. Was der Mann getan hätte, wenn der Bub in der Wohnung geblieben wäre, war ebenfalls nicht feststellbar. Somit erging auch bezüglich des zweiten angeklagten Punktes ein Freispruch.

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