Prozess in Wien

15-Jährige vergewaltigt: Asylwerber versuchte nach Urteil zu flüchten

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Der Verurteilte unternahm einen Fluchtversuch, der allerdings scheiterte. Er wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt.

Ein Zeitungszusteller, der am 22. Dezember 2017 in Wien-Favoriten in seinem Lieferwagen ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben soll, ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus wurde ihm eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 13.200 Euro an das betroffene Mädchen auferlegt.

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde der aufgrund einer fragwürdigen Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) zuletzt auf freiem Fuß befindliche Mann festgenommen. Richter Stefan Apostol verhängte über den gebürtigen Inder noch im Gerichtssaal wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr die U-Haft. Der 25-Jährige wurde von drei Polizisten - einem männlichen und zwei weiblichen Beamten, die sich auf Betreiben des Gerichts rechtzeitig vor dem Verhandlungssaal postiert hatten - abgeführt.
 

Er wollte fliehen, aber Passant stellte ihm Bein

Auf dem Weg vom Gerichtsgebäude zur unmittelbar daneben befindlichen Justizanstalt Josefstadt unternahm der Mann dann einen Fluchtversuch, wie der Sprecher der Landespolizeidirektion, Paul Eidenberger, der APA bestätigte. "Der Mann hat sich auf der Wickenburggasse plötzlich losgerissen, konnte aber überwältigt werden." Ein Passant soll den Beamten dabei eine tatkräftige Hilfe gewesen sein, indem er dem Flüchtenden ein Bein stellte. Der mutmaßliche Vergewaltiger hat mittlerweile eine Zelle in der Justizanstalt bezogen. Die Staatsanwaltschaft dürfte Ermittlungen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt aufnehmen.
 

Zeitungszusteller: "Sie hat mich immer wieder berührt"

Zur inkriminierten Vergewaltigung hatte sich der Angeklagte entgegen seiner bisherigen Verantwortung mit einvernehmlichem Sex verantwortet. Das Mädchen, das von ihm zwischen 3.00 und 4.00 Uhr in der Früh auf der Straße aufgelesen wurde, habe sich in seinem Lieferwagen an ihn herangemacht.

"Hätte sie nicht angefangen mich zu berühren, wäre ich nicht auf diesen Gedanken gekommen", erklärte der 25-Jährige einem Schöffensenat. Die Jugendliche habe ihn während seiner Zustelltour mit einem Handzeichen angehalten, sei zu ihm auf der Beifahrerseite in den Wagen gestiegen und habe ihn dann während der Fahrt "öfters berührt". Nach der letzten Adresse und nachdem man sich in einer Tankstelle Bier besorgt hatte, habe das Mädchen im Wagen die Musik aufgedreht und "im Sitzen getanzt", schilderte der indisch-stämmige Mann, der seit 2014 in Österreich lebt. Im weiteren Verlauf habe man sich nach hinten begeben, wo sie ihm auf der Ladefläche die Hose ausgezogen hätte: "Dann haben wir uns hingelegt und es ist zum Geschlechtsverkehr gekommen."
 

Zuvor stritt er sexuellen Kontakt ab

Bisher hatte der verheiratete Mann Intimitäten geleugnet. Sowohl beim ersten Verhandlungstermin Anfang Mai als auch am 20. Juni, als er zuletzt Kontakt mit dem Gericht hatte, stritt er jeglichen sexuellen Kontakt ab. "Ich hatte Angst", erklärte er, darauf angesprochen.

Das Mädchen war nach einem Besuch des Christkindlmarktes am Rathausplatz in einen Streit mit seiner Mutter geraten. Die 15-Jährige verließ die Wohnung, irrte im Freien herum und wurde laut Anklage von dem Zeitungszusteller in verweintem Zustand aufgelesen, der ihr versprochen haben soll, sie nach Hause zu bringen. Am Beifahrersitz wurde die 15-Jährige ihrer Darstellung zufolge vaginal vergewaltigt.
 

Fall sorgte in Vergangenheit schon für Wirbel

Der Fall hatte justizintern kontroversielle Diskussionen ausgelöst. Nach dem ersten Verhandlungstermin Anfang Mai war der bis dahin auf freiem Fuß befindliche Angeklagte vom Landesgericht für Strafsachen wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden. Dagegen legte der 25-Jährige Beschwerde ein, der das OLG Folge gab. Der Inder wurde enthaftet, worauf er wenig später ein Flugzeug nach Indien bestieg - angeblich nur, um seine kranke Mutter zu besuchen, wie sein Verteidiger Nikolaus Rast betonte.

Die 15-Jährige, deren Befragung beim ersten Termin abgebrochen werden musste, weil das Mädchen einen Zusammenbruch erlitt, konnte nicht mehr vernommen werden. Wie Gerichtspsychiater Peter Hofmann, der das Mädchen Ende Juni untersucht hat, darlegte, ist diese nicht mehr aussagefähig. "Aktuell ist sie nicht verhandlungsfähig", betonte Hofmann. Der psychische Leidensdruck eines neuerlichen Zeugenauftritts wäre zu groß, meinte der Gutachter.

Schwere Körperverletzung

Der Expertise des Sachverständigen zufolge hat das, was das Mädchen laut Anklage kurz vor Weihnachten erlebt hatte, ein "sehr schwerwiegendes Krankheitsereignis" bewirkt, erläuterte Hofmann: "Die Kriterien einer schweren Körperverletzung sind erfüllt. Angesichts des Schweregrades gehe ich davon aus, dass das mit einer großen Wahrscheinlichkeit in einen Dauerzustand übergehen wird."

Das Mädchen wuchs in ungünstigen Verhältnissen auf und hat eine schwierige Kindheit verbracht. Laut Hofmann haben sich bei ihr Züge einer Borderline-Störung entwickelt. Die 15-Jährige hat auch altersuntypische Alkohol- und Drogenerfahrungen hinter sich. Seit dem inkriminierten Vorfall hätte sich zusätzlich eine "ausgeprägte Depression" herausgebildet, stellte Hofmann fest. Bei seiner Untersuchung habe das Mädchen mit "heftigem Weinen" auf Fragen zur mutmaßlichen Vergewaltigung reagiert: "Sie hat zum Ausdruck gebracht, dass sie das derartig anwidert, dass sie nicht drüber sprechen will."
 

Mädchen schwer traumatisiert

Wie die juristische Prozessbegleiterin der 15-Jährigen ausführte, traut sich das Mädchen nach wie vor nicht das Haus zu verlassen und hat Angst vor dem Einschlafen. Der Gerichtspsychiater riet dringend zu einer konsequenten Verhaltenstherapie und medikamentösen Behandlung.

"Das Beweisverfahren hat eindeutig ergeben, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie das Opfer ihn der Polizei geschildert hat", stellte der Vorsitzende am Ende in der Urteilsbegründung fest. Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren erschienen dem Schöffensenat zwölf Jahre schuld- und tatangemessen. Mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Inders berücksichtigt, erschwerend war demgegenüber, "dass Sie keinerlei Reue gezeigt haben", wie der Richter darlegte. Außerdem nutzte der Zeitungszusteller nach Ansicht des Gerichts "die Wehrlosigkeit des alkoholisierten Opfers aus", wie der Vorsitzende bemerkte.
 

Richter: "Sie haben Leben und Existenz des Opfers zerstört"

"Das ist ein besonders schwerer Fall. Sie haben das Leben und die weitere Existenz des Opfers zerstört", hielt der Richter fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Nikolaus Rast meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler gab vorerst keine Erklärung ab.
 

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