Prozess in Wien

Bierwirt ab 20. Dezember wegen Mordes vor Gericht

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Das Urteil soll noch vor Weihnachten fallen.

Noch vor Weihnachten muss sich jener Wiener Bierwirt wegen Mordes vor Geschworenen am Landesgericht für Strafsachen verantworten, der im vergangenen Frühjahr in Wien-Brigittenau mit gezielten Schüssen seine Ex-Freundin vorsätzlich getötet haben soll. Die auf zwei Tage anberaumte Verhandlung startet am 20. Dezember, das Urteil soll am 22. Dezember gesprochen werden, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Mittwoch auf APA-Anfrage mit.

Die Getötete - eine Krankenschwester - hatte wenige Tage vor der Tat ihre 15-jährige Beziehung zu dem 43-Jährigen endgültig beendet. Darauf tauchte der mit einer Pistole bewaffnete Mann am 29. April in ihrer Wohnung auf, in der sich zu diesem Zeitpunkt neben der Frau ein Nachbar und dessen 13-jährige Tochter aufhielten. In Gegenwart der beiden soll er der Frau zunächst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen haben. Laut Anklage forderte er anschließend den Nachbarn auf, die Wohnung zu verlassen und seine eigene, seiner Beziehung mit dem Opfer entstammende Tochter, die zu diesem Zeitpunkt im Hof spielte, zu adoptieren. Er werde "in 20 Jahren rauskommen" (gemeint: aus dem Gefängnis, Anm.), dann wolle er sie sehen.

Anklageschrift 

Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, lief der geschockte Nachbar in seine Wohnung und verriegelte diese. Der Bierwirt folgte ihm, läutete Sturm und verlangte Alkohol, woraufhin ihm der Nachbar "durch ein Fenster eine Flasche Bacardi Superior 0,7 Liter und eine Flasche Eristoff Red 0,7 Liter reichte. Damit setzte sich der Angeklagte im Hof auf eine Bank, trank beide Flaschen nahezu zur Gänze aus und wartete auf die Polizei, die ihn kurze Zeit später festnahm" (Anklageschrift).

Der Angeklagte hatte es vor der inkriminierten Tat zu einiger unrühmlicher Berühmtheit gebracht, indem er einen Rechtsstreit mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer anzettelte. Seit dieser Zeit soll auch sein Alkohol- und Drogenkonsum zugenommen haben, was in der Beziehung mit seiner Freundin zu massiven Problemen führte.

Etwa eine Woche vor den tödlichen Schüssen - die Frau erlag trotz rascher Hilfe in einem Spital ihren Verletzungen - war es bereits zu einem brenzligen Zwischenfall in der Wohnung der 35-Jährigen gekommen. Der Bierwirt verhielt sich der Familie der Frau gegenüber derart ungehörig, dass der Vater der 35-Jährigen den Mann aus den Räumlichkeiten warf. Darauf soll der 43-Jährige eine Schusswaffe gezogen, repetiert, das Schießeisen auf den Schwiegervater gerichtet und über dessen Kopf in den Türstock gefeuert haben. Deswegen wurde zwar keine Anzeige erstattet, jedoch wollte die 35-Jährige nun definitiv nichts mehr mit dem Gastronomen zu tun haben.

Zustand voller Berauschung 

Es tue seinem Mandanten furchtbar leid, hatte sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger anlässlich der Anklageerhebung Ende Oktober im Gespräch mit der APA erklärt. Der Bierwirt habe die Tat "im Zustand voller Berauschung" begangen und sei deshalb nicht schuldfähig, sagte Arbacher-Stöger.

Eine Straftat im Vollrausch schließt die Anklagebehörde auf Basis der gutachterlichen Feststellungen des Psychiaters allerdings aus. Demzufolge hätte der Bierwirt nämlich im Tatzeitpunkt 12,6 Promille intus gehabt, würden die von ihm behaupteten Mengen an Alkohol, die er seit dem 28. April vertilgt haben will, den Tatsachen entsprechen. Die bei der Festnahme erwiesene Alkoholisierung des 43-Jährigen lässt sich aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde "einwandfrei aus dem Nachtrunk erklären", also den Alkoholika, die dem 43-Jährigen vom Nachbarn der Getöteten überlassen wurden.

Zusätzlich zur Verurteilung wegen Mordes - Strafdrohung: zehn bis 20 Jahre oder lebenslang - hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Ausschlaggebend dafür sind die gutachterlichen Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz. Der bescheinigt dem Bierwirt zwar Zurechnungsfähigkeit im Tatzeitpunkt, kommt aber zum Schluss, dass dieser eine psychische Störung aufweist, die einer seelisch-geistigen Abnormität höheren Grades gleichkommt, welche ursächlich für die Bluttat war. In dem Gutachten ist von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit vorwiegend emotional instabilen, impulsiven, dependenten und dissozialen Anteilen die Rede. Zudem soll der regelmäßige Konsum von Benzodiazepinen, Alkohol und Kokain beim Angeklagten Verhaltensstörungen bewirkt haben.

Dieses Gemenge macht den Bierwirt nach Ansicht von Schranz derart gefährlich, dass der Sachverständige mit "hoher Wahrscheinlichkeit" davon ausgeht, dass der Bierwirt ohne die im Maßnahmenvollzug gewährleisteten haftbegleitenden therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten weitere Tötungsdelikte sowie andere Taten mit schweren Folgen begehen könnte. Die Staatsanwaltschaft hält daher im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs die Unterbringung des 43-Jährigen in einer Sonderstrafanstalt für "zwingend erforderlich", wie in der Anklageschrift ausgeführt wird.
 

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