Urteile zum Teil rechtskräftig

Elf- und 14-Jährige missbraucht: Haftstrafen

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Der Prozess fand größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Entscheidung ist nur teilweise rechtskräftig.

Wien. Weil sie mit einem elf sowie einem 14 Jahre alten Mädchen sexuelle Handlungen unternommen haben sollen, nachdem sie die beiden mit der Aussicht auf Ecstasy-Tabletten in eine Wohnung in Wien-Meidling gelockt hatten, sind am Donnerstag ein 17-Jähriger zu zwei Monaten sowie ein 19-Jähriger zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Entscheidung ist nur teilweise rechtskräftig. Der Prozess fand größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

An sich wäre bereits am 4. April gegen den 17-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs verhandelt worden - er blieb jedoch der Verhandlung fern. Im Unterschied zum älteren Verdächtigen saß der 17-Jährige zunächst nicht in U-Haft. Allerdings wurde er nur eine Woche später, am 11. April, nahe des Keplerplatzes beim Drogendealen erwischt, sodass er nun in Haft genommen und dieses Mal vorgeführt wurde, damit ein Schöffensenat über Schuld und Strafe von beiden Burschen befinden kann.

Die Staatsanwältin sprach von einem "dokumentierten Versagen der Gesellschaft gegenüber Heranwachsenden". Denn sowohl die beiden Mädchen, die aus äußerst problematischen familiären Verhältnissen stammen und sich in einem Krisenzentrum kennengelernt hatten, als auch die Burschen hätten nie "Geborgenheit und Stabilität" erfahren.

Ecstasy im Gegenzug für sexuelle Handlungen

Zu den angeklagten Tathandlungen war es am 10. November 2022 gekommen. Bereits Ende Oktober lernte die 14-Jährige den 19-Jährigen kennen, der ihr Ecstasy im Gegenzug für sexuellen Handlungen überließ. Am 10. November beschlossen die Mädchen dann, die Schule zu schwänzen und die 14-Jährige kam auf die Idee, wieder einmal den 19-Jährigen anzuchatten. Erneut wurde laut Staatsanwältin von dem 19-Jährigen verlangt, dass es die Drogen nur gegen Sex geben würde. Die 14-Jährige erwähnte, dass sie von einer Freundin - sie bezeichnete die Elfjährige als "jüngere Schwester" - begleitet werde und ob das für den jungen Mann in Ordnung sei, was dieser bejahte. So machten sich die Mädchen mit ihren Schultaschen auf, um in die Wohnung des 19-Jährigen zu fahren.

Während der inkriminierten Missbrauchshandlungen, an denen sich der mit ihm befreundete 17-Jährige der Staatsanwältin zufolge beteiligte, wurde auch ein Video angefertigt, was auch in die Ermittlungen einfloss. Deshalb wurde auch nicht das Delikt der Vergewaltigung angeklagt. Nach den Übergriffen gingen die Mädchen zur Polizei. Die 14-Jährige sagte persönlich vor Gericht aus, das Video der kontradiktorischen Aussage der Elfjährigen wurde dem Gericht vorgeführt.

Der jüngere Beschuldigte wurde wegen entgeltlichen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, Herstellung von pornografischen Darstellungen mit Minderjährigen und nun auch wegen Drogenhandels zu sechs Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt. Zudem muss der 17-Jährige Bewährungshilfe und eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Er muss den Mädchen insgesamt 700 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er nahm die Strafe bereits an.

Der ältere Angeklagte bekam drei Jahre Haft

Der ältere Angeklagte bekam wegen den gleichen Delikten und zusätzlich wegen schweren sexuellen Missbrauchs drei Jahre Haft. Er wird aufgrund seiner Gefährlichkeit, die ihm der Gerichtspsychiater Peter Hofmann in seinem Gutachten bescheinigte, auch in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Seine Mutter musste aufgrund von Übergriffen sogar ins Frauenhaus flüchten. Die Jugendgerichtshilfe riet dann zu einer engmaschigen Betreuung, da er weder einer Arbeit nachging, noch frühere Auflagen befolgte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der 19-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafhöhe an. Er muss den Mädchen insgesamt 1.800 Schmerzengeld zahlen. Beiden Burschen hatte noch offene Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt waren. Diese wurden vom Gericht nicht widerrufen, sondern die Bewährungsfrist verlängert.

Die Beschuldigten zeigten sich nur teilweise schuldig und gaben an, dass sie angenommen hätten, dass die Mädchen viel älter seien. Die Angeklagten stehen im Gegensatz zu den Zeugen nicht unter Wahrheitspflicht.

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