Am Hohen Markt

Feuer-Inferno in Wien: Mordanklage

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Werner C. soll für qualvollen Erstickungstod einer Frau verantwortlich sein.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ende April beim Straflandesgericht eine Mordanklage gegen den 45-jährigen Werner C. eingebracht, der am 16. April 2014 seine Wohnung in der Innenstadt in die Luft gejagt haben soll. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Mittwoch bekannt. Bei dem Brand starb eine 23-Jährige. Die Frau - eine Nachbarin des Angeklagten - erstickte qualvoll.

Der Mann war bereits im vergangenen Oktober vor Gericht gestanden - damals allerdings lediglich wegen Brandstiftung mit tödlichem Ausgang. Der Schöffensenat kam nach einem umfangreichen Beweisverfahren zum Schluss, dass Indizien dafür vorliegen, dass der 45-Jährige mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben könnte. Es erging daher ein Unzuständigkeitsurteil.

Modifizierte Anklage
Jetzt müssen Geschworene nach der modifizierten Anklage, in der auch der Vorwurf des versuchten Mordes an den übrigen Hausbewohnern erhoben wird, die Schuldfrage klären. Für den Angeklagten - einen offenbar mäßig erfolgreichen Unternehmensberater, dessen Firma mangels Vermögen aus dem Handelsregister gelöscht worden war - geht es in der nunmehrigen Verhandlung um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Den Prozess wird Richterin Martina Krainz leiten. Konkretes Datum gibt es zwar noch keines, es ist aber von einem Termin im Frühsommer auszugehen.

Laut Anklage sollte der 45-Jährige aus dem repräsentativen Eckhaus am Hohen Markt delogiert werden, in das er im Oktober eingezogen war. Für die Wohnung in der Marc-Aurel-Straße hatte er angeblich nicht eine einzige Monatsmiete bezahlt. Wenige Stunden vor der Räumung soll er in seiner Bleibe einen 15 Liter fassenden Kanister mit Benzin verschüttet und Feuer gelegt haben. Die Detonation hatte verheerende Folgen: Das Zinshaus wurde verwüstet, die in der Nachbarwohnung schlafende 23-Jährige wurde von herabfallenden Mauerteilen getroffen und in den Trümmern eingeklemmt. Wie ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, dürfte die Studentin noch minutenlang bei Bewusstsein gewesen sein, ehe sie in den Flammen starb.

Nacht bei der Mutter?
Der 45-Jährige hatte sich im ersten Prozess "nicht schuldig" bekannt. Dass seine Nachbarin "zu Tode gekommen ist, ist ein Wahnsinn". Mit dem Verschütten des Brandbeschleunigers habe er aber "überhaupt nichts zu tun". Der Mann behauptete, er habe - wie jeden Dienstag - die Nacht auf den 16. April bei seiner Mutter verbracht. Mitten in der Nacht sei dann sein Hund unruhig geworden, daher habe er diesen äußerln geführt und dabei beschlossen, gleich in seine Wohnung in der Marc-Aurel-Straße zu gehen, wo er um 7.00 Uhr delogiert werden sollte.

Während seiner Abwesenheit müsse jemand in die Wohnung eingedrungen sein und dort "zufällig oder gefinkelt, ich weiß es nicht" Benzin verschüttet haben, so zuletzt die Verantwortung des 45-Jährigen. Er habe sich in seinem Leben "nicht nur Freunde gemacht". Als er seine Wohnung aufsperren wollte, sei "die Explosion losgegangen". Er habe einen "Feuerball" wahrgenommen, sei zurückgeschleudert worden und im Stiegenhaus zu Sturz gekommen. Er sei schließlich "im Schock davongelaufen".

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