Prozess in Wien

Freund in den Hals gestochen: Dreieinhalb Jahre Haft

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Die Klinge verfehlte knapp die Luftröhre. ''Das Opfer hatte einen großen Schutzengel'', meinte die Staatsanwältin am Dienstag am Landesgericht.

Wien. Einem seiner besten Freunde hat ein 31-Jähriger am 29. Jänner 2022 am Bahnhof Hetzendorf in Wien-Meidling ein Springmesser in den Hals gestochen. Die Klinge verfehlte knapp die Luftröhre. "Das Opfer hatte einen großen Schutzengel", meinte die Staatsanwältin am Dienstag am Landesgericht. Dort wurde der Mann wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die ursprüngliche Anklage wegen versuchten Mordes wurde von den acht Geschworenen mit 4:4 Stimmen mit dem knappest möglichen Quorum verneint. Zusätzlich wurde der laut einem psychiatrischen Gutachten erheblich gestörte Mann aufgrund einer ihm inne wohnenden Gefährlichkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Opfer bekam 2.540 Euro an finanzieller Schadensgutmachung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter: "Er war ein sehr guter Freund"

"Er war ein sehr guter Freund, wie ein kleiner Bruder für mich", hatte der Angeklagte eingangs der Verhandlung erklärt. Der in Oberösterreich wohnhafte, um zehn Jahre jüngere Mann habe ihn regelmäßig in Wien besucht. Ende Jänner war es wieder so weit: "Man hat sich so selten gesehen, dass man Bier und Jägermeister getrunken hat, wenn man sich gesehen hat." Beide waren ziemlich angetrunken, als der 31-Jährige den Kumpel zu fortgeschrittener Stunde zum Bahnsteig brachte. Am Weg dort hin kam es aus nichtigem Grund - es ging unter anderem um die Ex-Freundin des 21-Jährigen - zu einem Streit, in dessen Verlauf der Jüngere im Zorn meinte, der 31-Jährige möge "zu seinem Vater fahren".

Dieser ist vor ein paar Jahren an den Folgen einer Leberzirrhose verstorben. Der 31-Jährige - eigenen Angaben zufolge dem Alkohol seit der Corona-Pandemie auch nicht ganz abgeneigt - bekam die Bemerkung in die falsche Kehle. "Ich war so wütend", schilderte er nun den Geschworenen, "ich habe in dem Moment gar nichts gedacht. Es war alles so schnell. Ich habe das Messer rausgeholt, leider aufgemacht und zugestochen".

"Hawara, du stichst zua?", meinte der 21-Jährige, ehe er zusammensackte. Als Zeuge meinte er nun im Rückblick: "Wir waren beide extrem betrunken und san ins Streiten kemman." Der Angeklagte habe sich gleich danach bei ihm entschuldigt: "Es hat ihm leid getan."

Versöhnliche Gesten

Vor allem aber bat der Angeklagte den Schwerverletzten um dessen Handy und rief die Rettung, was Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger als tauglichen Rücktritt vom versuchten Mord auslegte. Sein Mandant sei allenfalls wegen Körperverletzung zu verurteilen.

Im Gerichtssaal kam es dann zwischen Angeklagtem und Opfer zu versöhnlichen Gesten. Der 31-Jährige reichte dem Jüngeren die Hand und bat diesen unter Tränen um Entschuldigung, die der 21-Jährige akzeptierte. Als der Verteidiger vom Zeugen wissen wollte, ob er überhaupt eine strenge Strafe für seinen Freund wolle, schritt Richter Ulrich Nachtlberger ein, ehe der 21-Jährige antworten konnte: "Sonst wird das eine Soap Opera."

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