Vermeintlicher Lover der Ex-Frau sprang in Wien-Penzing aus Todesangst aus dem zweiten Stock und verletzte sich schwer.
Weil er den vermeintlichen Lover seiner Ex-Frau mit einem Döner-Messer attackiert hat, ist ein 48 Jahre alter Mann am Montag am Wiener Landesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nachdem er zwei Hiebe mit der machetenartigen Waffe kassiert hatte, war der Angegriffene in Todesangst aus dem zweiten Stock gesprungen.
Die spektakulären Szenen spielten sich am 31. Jänner 2018 in einer Wohnung in der Hickelgasse in Penzing ab. Der in einem türkischen Lokal beschäftigte Koch hatte das 68 Zentimeter lange Messer - allein die Klinge maß 55 Zentimeter - dem um 13 Jahre jüngeren Mann zunächst auf den Kopf geschlagen und diesem damit eine Schädelverletzung in der Hinterhauptregion beigebracht. "Er hat die Waffe wie ein Schwert eingesetzt", meinte die Staatsanwältin. Den zweiten Hieb konnte der 25-Jährige mit dem rechten Unterarm abwehren, wobei die Klinge eine tiefe Schnittwunde hinterließ, die dem jungen Mann mehrere Sehnen durchtrennte.
Bei Sturz Brüche zugezogen
Beim Aufprall nach dem Fenstersturz zog sich der Mann mehrere Brust- und Lendenwirbelbrüche zu. Er erlangte erst zwei Tage nach seiner Einlieferung ins Spital wieder das Bewusstsein. Nach mehr als einmonatiger stationärer Behandlung konnte er das Krankenhaus verlassen.
"Es war überhaupt keine Absicht", versicherte der 48 Jahre alte Angeklagte, dem die Staatsanwältin versuchten Mord vorwarf. 2015 hatte sich seine Frau nach über 15-jähriger Ehe von ihm scheiden lassen. Aus Sicht des Mannes kam man nach ein paar Monaten wieder zusammen und ging nach islamischem Recht - er stammt aus Afghanistan, sie aus dem Iran - erneut eine eheliche Verbindung ein, lebte aber getrennt. Er hatte allerdings Schlüssel zu ihrer Mietwohnung, um Kontakt zu seinen vier Kindern halten zu können, die bei der Mutter wohnten.
Von seiner ältesten Tochter dürfte der Mann erfahren haben, dass seine Ex-Frau im Dezember 2017 über Facebook einen wesentlich jüngeren, ebenfalls aus Afghanistan stammenden Mann kennengelernt und mehrmals getroffen hatte. Die Ex-Frau soll dem jungen Mann auch Fotos von sich geschickt haben, auf denen sie spärlich bekleidet war. Weshalb der 48-Jährige wusste, dass sie ihren mutmaßlichen Liebhaber am 31. Jänner in ihrer Wohnung erwartete, blieb in der Verhandlung unklar. Fest steht, dass der Ex-Mann sich dort unter einem Bett im Kinderzimmer auf die Lauer legte, nachdem die Frau am Morgen in die Arbeit gegangen war. Als sie nach Feierabend heimkehrte und Süßigkeiten und einen Tee für ihren Besuch vorbereitete, blieb er abwartend unter dem Bett liegen. Hervor kam er erst, als der jüngere Landsmann an der Tür läutete und im Vorzimmer stand.
Angeklagter: Es habe sich um Spieß gehandelt
Der Angeklagte und sein Verteidiger Ernst Schillhammer behaupteten, es sei nicht mit einem Döner-Messer, sondern einem Spieß zugeschlagen worden. Der Angeklagte berichtete dem Gericht, er hätte mitbekommen, wie sich seine Frau für den Männerbesuch umzog und ein aufreizendendes rotes Kleid überstreifte. Drei Tage vorher hätte er ihr noch 200 Euro für einen Friseurbesuch gegeben. "Als sie ins Schlafzimmer gegangen sind, habe ich nicht mehr denken können. Ich habe gesehen, wie sie die Jacke ausgezogen hat, damit sie ins Bett kommt", gab der 48-Jährige zu Protokoll. Und weiter: "Ich wäre lieber tot gewesen, als meine Frau nach 20 Jahren in so einer Situation zu sehen."
Auf die Frage, aus welchem Grund der um 23 Jahre jüngere Mann aus dem Fenster gesprungen sei, meinte der Angeklagte: "Er hat Angst bekommen, dass ich weiter mit dem Spieß auf ihn schlage."
Die Ex-Frau betonte im Zeugenstand, der 25-Jährige wäre "ein ganz normaler Freund". Man habe sich zum Deutschlernen treffen und unterhalten wollen: "Er wollte nur die Wohnung sehen." Der 25-Jährige dementierte ebenfalls intime Kontakte.
"Tötungsmotiv aus Eifersucht"
Die Staatsanwältin ortete "eine Tötungsabsicht aus dem Motiv der Eifersucht und gekränkten Ehre". Die Wohnungstür sei abgesperrt gewesen, der 25-Jährige hätte daher keine andere Wahl gehabt, als sich mit einem Sturz aus dem Fenster vor dem Döner-Messer zu retten. "Eine Körperverletzung war es sicher", räumte der Verteidiger ein. Von einem Mordversuch könne aber keine Rede sein: "Wenn der wirklich einen Mordversuch vorhat, lässt der ihn doch nicht durch die Wohnung zum Fenster gehen."
Die Geschworenen verneinten den inkriminierten versuchten Mord einstimmig. Der 25 Jahre alte Afghane bekam 10.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Der 48-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.