Die Familie war über Pakistan nach Österreich geflüchtet.
Der angeblich 18-Jährige, der am 18. September 2017 in Wien-Favoriten seine jüngere Schwester mit unzähligen Messerstichen getötet hat, dürfte in Wahrheit deutlich älter sein. Dieser Verdacht, der sich bereits nach der Festnahme des Mannes gezeigt hat und der strafrechtlich von Bedeutung ist, erhärtet sich immer mehr, wie Recherchen der APA ergaben.
Zweifel am Alter
Die Eltern des Mordverdächtigen waren seinerzeit mit mehreren Kindern aus Afghanistan geflüchtet, wobei die erste Station ihrer Flucht Pakistan war. Schon die dortigen Behörden zweifelten am behaupteten Alter des nunmehr mordverdächtigen, angeblich am 1. Jänner 1999 geborenen Sohnes. Dieser soll deshalb in Islamabad sogar geröntgt worden sein.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat sich jedenfalls entschlossen, das Alter des vorgeblich 18-Jährigen nun von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. Dies ist insofern von Bedeutung, als der Mann - sollte er wegen Mordes angeklagt werden - mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen muss, falls er zum Tatzeitpunkt älter als 21 war. Nur als sogenannter junger Erwachsener käme für ihn der privilegierte Strafrahmen in Betracht, den das Jugendgerichtsgesetz für Personen im Alter zwischen 18 und 21 vorsieht. Ist er älter, müsste der Mann im Fall einer Anklageerhebung und Verurteilung wegen Mordes mit einer Freiheitsstrafe zwischen zehn und 20 Jahren oder lebenslang rechnen.
Offen ist, ob sich der Mordverdächtige gegen Untersuchungen zur Abklärung seines Alters wehren kann. Experten gehen davon aus, dass er ohne seine Zustimmung jedenfalls keinen ionisierenden Strahlen ausgesetzt werden darf. Zulässig wäre demnach aber eine Magnetresonanztomografie, da dabei keine Strahlenbelastung entsteht. Unproblematisch wäre wohl auch die anthropologische Begutachtung der Handwurzelknochen und des Kiefers, aus denen sich üblicherweise auf das wahre Alter eines Menschen schließen lässt.
Auch das Opfer älter?
Auch hinsichtlich der Getöteten bestehen Zweifel, ob das Mädchen wirklich 14 und nicht deutlich älter war. Obwohl es in strafrechtlicher Hinsicht keine entscheidende Rolle spielt, wurde die Leiche dahingehend untersucht. Das Ergebnis ist noch ausständig.