Linzer Mordprozess

Zweimal lebenslange Haftstrafe für zwei Letten

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Im Prozess gegen drei Letten, die 2020 einen 50-jährigen Landsmann in einem Hotelzimmer niedergeschlagen, mit Rum übergossen und angezündet haben sollen, hat das Landesgericht Linz Donnerstagabend über zwei lebenslange Haftstrafen verhängt.  

Sie sollen einen Komplizen getötet haben. Ein dritter Angeklagter wurde wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen und kam mit zwei Jahren Haft davon. Die Urteile sind nur zum Teil rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft legte den 51, 45 und 47 Jahre alten Männern schwere Körperverletzung und Mord durch Brandstiftung zur Last. Die drei Angeklagten, das Opfer und ein weiterer Mann dürften nach Linz gekommen sein, um Geld zu waschen. Alle haben bereits kriminelle Karrieren hinter sich, ein Angeklagter und das Opfer sind sogar schon wegen Mordes gesessen.

In einem Linzer Hotelzimmer kam es in der Nacht auf den 23. September 2020 nach dem Genuss von reichlich Alkohol offenbar zu einem Streit innerhalb der Gruppe. Bei der folgenden Rauferei wurde der 50-Jährige schwer verletzt, danach verließen die anderen den Raum. Laut Anklage wurde der Verletzte später mit Rum übergossen und angezündet. Er erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades auf 40 bis 50 Prozent seiner Haut auf und starb zuletzt im Spital an einem Multiorganversagen.

Die Angeklagten wollten im Prozess mit dem Brand und dem Mordvorwurf nichts zu tun haben. Nur die Körperverletzung geben sie zumindest teilweise zu. Die Geschwornen sprachen alle der schweren Körperverletzung schuldig, zwei auch des Mordes durch das Legen von Feuer und der Brandstiftung.

Wegen der zum Teil einschlägigen Vorstrafen und weiterer erschwerender Umstände war bei der Strafbemessung für Milde wenig Spielraum. Besonders beim Verbrechen des Mordes befand das Gericht das Ausnützen der Hilflosigkeit des Opfers und die heimtückische sowie grausame Tatbegehung erschwerend.

Der Angeklagte, der zwei Jahre Haft ausfasste, nahm das Urteil an. Die beiden anderen zu lebenslangem Gefängnis Verurteilten kündigten Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch und Berufung gegen das Strafausmaß an. Ihre Urteile sind somit nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt erklärte bei allen Urteilen Rechtsmittelverzicht.

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