Affären

3 Gelöbnisse: So beantragte Karmasin Freilassung aus U-Haft

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Die am vergangenen Donnerstag festgenommene frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin will so rasch als möglich auf freien Fuß kommen. Sie legte bei einer Vernehmung drei Gelöbnisse ab.

Wie die Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen mitteilte, wurde von Verteidiger Norbert Wess und der auf White-Collar Crime spezialisierten Anwaltskanzlei Kollman Wolm ein Enthaftungsantrag eingebracht. Darin würden die Voraussetzungen der U-Haft bestritten.

POLITIK LIVE liegt jetzt das Protokoll ihrer Einvernahme durch die WKStA vor. Karmasin stellte den Entlassungsantrag bei einer Vernehmung am 3. März - laut Protokoll legt Karmasin drei Gelöbnisse ab, um freizukommen.

  1.  Um dem Argument der Verdunkelungsgefahr zu entgehen,. verspricht sie, mit keinem Tatverdächtigen Kontakt aufzunehmen.
  2. Die Geschäftsbeziehungen mit der Meinungsforscherin G. die Karmasin ebenfalls belastet hatte, habe sie aufgegeben, so die Ex-Politikerin.
  3. Karmasin verspricht, keine weiteren öffentlichen Aufträge mehr anzunehmen - mit Punkt 2 und 3 will sie den Vorwurf der Tatbegehungsgefahr begegnen.

 

Richter sagte: Tatbegehungsgefahr

Karmasin war nach ihrer Festnahme mehrere Stunden als Beschuldigte vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) genommen worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verdächtigt sie, "Urheberin und maßgebliche Ideengeberin" eines PR-Tools gewesen zu sein, von dem der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP mittels vom Steuerzahler finanzierten Umfragen profitiert haben sollen. In der Aussage entlastet Karmasin allerdings sowohl Kurz als auch die Tageszeitung ÖSTERREICH. Für Karmasin gilt - eben so wie für Kurz und die weiteren Verdächtigen - die Unschuldsvermutung.

Zweiter Anwalt zugezogen

 Karmasin hatte vor Einbringen des Enthaftungsantrags ihre Verteidiger-Riege verstärkt. Mit Philipp Wolm hat sie nun einen ausgewiesenen Haftrecht-Experten zur Seite. Wann über den Enthaftungsantrag entschieden wird, ist unklar. Termin gibt es dafür noch keinen. Es dürfte allerdings mit einer zeitnahen Entscheidung zu rechnen sein.

 Die WKStA ermittelt gegen Karmasin im Zusammenhang mit der Inseratenaffäre wegen Untreue als Beteiligte und Bestechung als Beteiligte. Daneben wird sie der Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen und der Geldwäscherei verdächtigt. Sie soll sich nach ihrer politischen Karriere mit illegalen Preisabsprachen Aufträge vom Sportministerium verschafft haben - für zwei Studien stellte sie dem Ministerium im April 2020 und im Juli 2021 insgesamt 140.268 Euro in Rechnung. Einen Teil ihrer aus strafbaren Handlungen stammenden Einkünfte soll sie verschleiert haben, indem die Firma ihres Ehemanns Scheinrechnungen für angebliche Leistungen in Höhe von rund 52.0000 legte, die dann in Karmasins Buchhaltung Aufnahme fanden 

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