Am OGH

Karmasin-Urteil: Berufungsverhandlung am 6. März

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Ex-Familienministerin Sophie Karmasin wurde Ende Mai letzten Jahres zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Jetzt steht der Termin für die Berufsverhandlung. 

Ende Mai letzten Jahres wurde Sophie Karmasin am Wiener Landesgericht wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen schuldig gesprochen worden. Vom inkriminierten schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministergehalts wurde sie jedoch freigesprochen. Dennoch legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung ein. 

Jetzt steht auch der Termin für die Berufungsverhandlung. Der erstinstanzliche Schuldspruch wird demnach am 6. März am Obersten Gerichtshof neu ausgerollt. Dann wird sich auch zeigen, ob es beim bisherigen Urteil bleibt. 

Wie OGH-Sprecher Frederick Lendl Montagmittag der APA mitteilte, wird in einer öffentlichen Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entschieden. Dafür wurde angesichts des zu erwartenden Medieninteresses der Große Saal im Justizpalast reserviert. 

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