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Volksbegehren gegen Impf-Pflicht trotz deren Ende

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Das Volksbegehren gegen die Impfpflicht lief länger als das eigentliche Gesetz. Die erforderlichen 100.000 Unterschriften konnten locker erreicht werden. Damit schaffte das Volksbegehren die parlamentarische Behandlung.

Wien. Bis Montagabend um 20 Uhr lief das Volksbegehren „Keine Impfpflicht“ und schaffte die Hürde von 100.000 Unterschriften, wie das Innenministerium (BMI) in einer Aussendung am Montagabend bekanntgab. 

Volksbegehren "Keine Impfpflicht": 

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 166.437
  • Zahl der Eintragungen: 75.732
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 242.169 

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Dieser Schwellenwert wurde beim Volksbegehren "Keine Impfpflicht" mit 242.169 Unterschriften locker überschritten. "Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die zwei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Mitte Juli 2022 bekannt geben", heißt es in der Aussendung.

Die Ironie: Die Bundesregierung hat bereits in der Eintragungswoche vergangenen Donnerstag die umstrittene Impfpflicht abgeschafft. Das Gesetz war totes Recht, ohne Strafen für die, die nicht geimpft sind – diese hätten aber scharf gestellt werden können. Irgendwann. Jetzt ist die Impfpflicht Vergangenheit.

Die Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer vom das Volksbegehren „Keine Impfpflicht“ freut das: „Unser Volksbegehren richtete sich einerseits gegen den staatlichen Zwang sich der Impfung unterziehen zu müssen, auch wenn wir Anwälte uns nicht gegen die Impfung aussprechen. Weiters ist wesentlich, dass ungeimpfte Personen nicht weiter diskriminiert werden dürfen.“

Auch das Volksbegehren "Rücktritt Bundesregierung" schaffte laut BMI die erforderlichen 100.000 Unterschriften (Zahl der Unterstützungserklärungen: 126.652, Zahl der Eintragungen: 46.061, Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 172.713) 
 

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