Aufreger-Urteil

Kranke müssen für Chef erreichbar sein

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OGH-Urteil stellt fest: Für dringende Auskünfte müssen Kranke erreichbar sein.

Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofes hat es in sich: Wer im Krankenstand ist, muss seinem Chef für bestimmte Auskünfte zur Verfügung stehen. Für dringende Meetings kann ein Kranker sogar ins Büro zitiert werden. Die Genesung darf dadurch allerdings nicht beeinträchtigt werden. Ein Jurist rät: Im Zweifel das Telefon abheben und E-Mails checken.

Anlass für das Urteil war der Fall einer Anwalts-Sekretärin, die während des Krankenstandes für ein 20-minütiges Gespräch am Arbeitsplatz erscheinen hätte sollen. Sie weigerte sich.

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