Beschluss des OLG ergibt

BVT: Hausdurchsuchungen waren unzulässig

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Das Oberlandesgericht Wien gibt den Beschwerden der Beschuldigten recht.

Die im Februar im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und bei BVT-Mitarbeitern durchgeführten Hausdurchsuchungen waren zum größten Teil unzulässig, ausgenommen nur eine in einer Privatwohnung. Das stellte das Oberlandesgericht Wien (OLG) in Entscheidungen zu sieben Beschwerden fest. Direkte Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren der WKStA hat dies allerdings nicht.
 

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft jetzt "Auswirkungen"

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) selbst teilte Dienstag in einer Aussendung mit, dass "jetzt geprüft werden muss, welche unmittelbaren Auswirkungen ... damit einhergehen", also wie mit den Ermittlungsergebnissen umzugehen ist, die auf Basis der Hausdurchsuchungen gewonnen wurden. Das OLG wies in einer Aussendung auf eine OGH-Entscheidung hin, wonach diese Beweismittel nicht vernichtet werden müssen. Ob sie verwertet werden, wäre erst in einer Hauptverhandlung zu entscheiden - und dagegen wäre dann ein Rechtsmittel möglich.
 

"Tatverdacht hat sich manifestiert"

Dass es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist durchaus möglich. Denn die WKStA ließ in ihrer Aussendung wissen, dass sich der "ursprünglich angenommene Tatverdacht gegen einzelne Beschuldigte deutlich manifestiert hat" - und die Ergebnisse nun in weiteren Verfahren ausgewertet und geprüft werden. Das Verfahren läuft gegen acht Beschuldigte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches und unterschiedlicher Korruptionsdelikte. Konkret geht es um das Kopieren und Speichern von eigentlich zu löschenden Daten bzw. unterlassene diesbezügliche Anweisungen sowie die Weitergabe in Österreich hergestellter nordkoreanischer Reisepass-Rohlinge an Südkorea.
 

Innenministerium verweist auf Staatsanwaltschaft

Das Innenministerium hat in einer Reaktion auf das Urteil des Oberlandesgerichts Wien in Sachen BVT-Hausdurchsuchungen auf die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verwiesen. Diese habe die Anordnung gegeben, somit habe eine Justizstelle eine Entscheidung einer anderen geprüft.
 
Grundsätzlich gelte selbstverständlich, dass Urteile in einem Rechtsstaat zu respektieren seien, hieß es aus dem Innenressort zur APA.
 

Kickl-Rücktritt gefordert

Die Opposition erwartet Konsequenzen vom Innenminister. SPÖ und Grüne forderten ihn am Dienstag direkt zum Rücktritt auf, die NEOS mahnten "Verantwortung" ein.
 
"Ein Innenminister, der Recht bricht, anstatt es zu schützen, muss gehen", meinte Jan Krainer, SPÖ-Fraktionsführer im BVT-Untersuchungsausschuss, in einer Stellungnahme gegenüber der APA - und forderte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf, "sein übliches Schweigen zu brechen, klar zu diesem Skandal Stellung zu nehmen und Kickl aus seiner Regierungsmannschaft zu werfen". Denn "Aufgabe eines Innenministers ist es, für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung zu sorgen und nicht Recht zu brechen". Kickl entpuppe sich immer mehr als der gefährlichste Innenminister der Zweiten Republik - habe das OLG doch bestätigt, dass die von ihm und seinem Generalsekretär Peter Goldgruber betriebenen Hausdurchsuchungen rechtswidrig waren.
 
Auch für die Grüne Bundesrätin Ewa Dziedzic ist es "an der Zeit, dass Innenminister Herbert Kickl endlich zurücktritt". Seine "Versagensliste" in Sachen BVT sei endlos - "von den nicht rechtmäßigen Suspendierungen von der Spitze abwärts über Hausdurchsuchungen, die nicht stattfinden hätten dürfen, bis zur vollkommenen Rufschädigung und Demontage des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung international". Bundesrat David Stögmüller forderte "Schweigekanzler Kurz und seinen Lobhudel-Vize Strache" auf, ein Machtwort zu sprechen.
 

NEOS warten U-Ausschuss ab

NEOS-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper sieht jetzt den U-Ausschuss am Zug, nachdem die Justiz "die vom BMI orchestrierte und völlig unverhältnismäßige Attacke auf das BVT für rechtswidrig erklärt". Im Ausschuss müsse geklärt werden, was zu der "verantwortungslosen, unprofessionellen und völlig überzogenen Vorgangsweise" geführt hat - sei es ja offenbar nur "durch viel Agitation und Druck aus dem Kabinett Kickl, inklusive Herbeischaffen und Begleiten von Zeugen zur WKStA" zu den Hausdurchsuchungen gekommen. Die NEOS-Vertreterin erinnerte daran, dass das Innenministerium dem Ausschuss immer noch nicht den Schriftverkehr und Aktenvermerke rund um die Durchsuchungen bzw. Zeugenvermittlung an die WKStA vorgelegt habe. "Ganz offensichtlich haben das Innenministerium und Minister Kickl etwas zu verbergen", ist ihr Schluss daraus.
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