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Einigung

CETA: Kern und SPÖ geben grünes Licht

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Österreich behindert Ratifizierungsprozess nicht. Aber die Zustimmung sei an Bedingungen geknüpft.

Bundeskanzler und SPÖ-Chef Christian Kern hat nach dem Parteipräsidium zum Thema EU-Kanada-Freihandelsabkommen Grünes Licht für CETA gegeben - wenn auch mit Bedingungen. Es sind aus Sicht der SPÖ noch nicht alle Bedenken ausgeräumt. "Österreich wird den Ratifizierungsprozess aber nicht behindern", so Kern. "Aber Österreich verlangt weitere Klärungen im Zuge des Ratifizierungsprozesses."

Offene Fragen gebe es etwa noch bezogen auf die Schiedsgerichte, sagte der Bundeskanzler vor Journalisten. "Insbesondere deren Statut ist noch offen." Das Ja mit Bedingungen begründete Kern mit der Bewegung, die es zuletzt dank der Nachverhandlungen zum Beipacktext zu CETA gegeben habe und vor allem auch damit, dass die vorläufige Anwendung auch wieder beendet werden kann, wie das deutsche Verfassungsgericht gestern festhielt. Dass sich Österreich im Sommer "auf die Hinterfüße gestellt" habe, habe sich ausgezahlt.

Es habe viel gebracht und gezeigt, dass es sich bei den Vorbehalten "nicht um österreichischen Klamauk" gehandelt habe, wie das EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker formuliert hatte. Auch im Zuge des Ratifizierungsprozesses werde es noch viele Diskussionen geben, prophezeite Kern.

Gewerkschaft bleibt bei Nein

Gewerkschaftschef Erich Foglar hat in einem Schreiben an alle ÖGB-Mitglieder unterstrichen, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) aus Sicht der Gewerkschaft "nicht zustimmungsreif" sei. Damit liege man auf einer Linie mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Die jüngsten Verbesserungen am Vertrag seien zwar anzuerkennen, aber nicht ausreichend.

"Nachbesserungsbedarf" sieht der ÖGB laut Brief noch in fünf Punkten. Der Schutz ausländischer Investoren müsse stärker begrenzt werden, ein eigener Investitionsschutz-Gerichtshof sei nicht notwendig. Öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliche Dienstleistungen sollten "generell breiter gefasst und vom Vertrag und aus den Investitionsschutzbedingungen ausgenommen werden". Sozial-, Arbeitsrechts,- und Umweltstandards dürften nicht weiterhin als Handelshemmnisse interpretierbar bleiben. Das Vorsorgeprinzip, wonach die Unschädlichkeit von Produkten vor der Zulassung nachgewiesen werden muss, müsse Priorität vor den Regelungen in CETA haben. Über bestimmte Veränderungen der regulatorischen Kooperation müsse der Europäische Rat entscheiden und bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards müsse es Sanktionen geben.


 

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