Von derzeit bis zu drei Jahren auf bis zu fünf Jahre -
Die FPÖ nutzt die Fahndung nach einem mutmaßlichem russischen Spion in Österreich, um Gesetzesverschärfungen im geheimdienstlichen Bereich zu fordern. Derzeit werden Spionage-Aktivitäten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. FPÖ-Klubchef Herbert Kickl schlägt nun im Gespräch mit der APA einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Wer "zum Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer unterstützt", ist derzeit laut Strafgesetzbuch (Paragraf 256) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Bei militärischen Nachrichtendiensten (Paragraf 319) beträgt der Strafrahmen bis zu zwei Jahre.
Die FPÖ bereitet derzeit einen Antrag im Nationalrat zur Erhöhung der Strafrahmen bei Spionage vor und will dazu mit den anderen Parteien Gespräche führen. "Unser Strafgesetz und die darin enthaltenen Strafdrohungen sollten nicht nur einen Abschreckungseffekt haben, sie spiegeln auch die Werte unserer Gesellschaft wider", meint Kickl dazu. "Wer zulasten unseres Landes spioniert und damit das hohe Gut der Sicherheit Österreichs gefährdet, soll daher höher bestraft werden."
Für FPÖ-Sicherheitssprecher Hans-Jörg Jenewein ist die geringe Zahl an Verfahren wegen Spionage verwunderlich, da im Verfassungsschutzbericht Jahr für Jahre die umfangreiche Spionagetätigkeit in Österreich betont werde.