Bürgermeister von St. Kanzian wegen Amtsmissbrauches vor Schöffensenat.
Der Amtsmissbrauchprozess wegen der Nichtanwendung von Slowenisch als Amtssprache und der Verschleppung von Beschlüssen gegen den Bürgermeister der Südkärntner Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See, Thomas Krainz (S), und drei weiteren Angeklagten ist Donnerstagabend mit Freisprüchen in allen Punkten zu Ende gegangen. Die Frage der Zweisprachigkeit sei nicht in einem Verhandlungssaal zu lösen, begründete Richterin Sabine Roßmann die Urteile des Schöffensenats. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.
"Sind keine zweisprachige Gemeinde"
"Wir sind keine
zweisprachige Gemeinde", erklärte Krainz im Laufe seiner Einvernahme
mehrfach. Im Jahr 2004 hatte er nach der Aufforderung von einigen seiner
Gemeindebürger, slowenische Schriftstücke auszustellen, noch Übersetzungen
anfertigen lassen. Später stellte er dieses Vorgehen wieder ein, Eingaben
von betroffenen Bürgern ließ er unbearbeitet liegen.
"Aber sie haben doch eine Entscheidungspflicht. Wenn sie eine andere Rechtsmeinung vertreten, warum weisen sie den Antrag nicht einfach zurück?," wollte die Richterin vom Angeklagten wissen. Auf diese Frage blieb der Bürgermeister eine schlüssige Antwort schuldig. Ähnlich wie die Richterin argumentierte auch der Staatsanwalt. Die Untätigkeit der Angeklagten sei problematisch. "Vor allem die Untätigkeit des Bürgermeisters hat die strafrechtliche Grenze überschritten", so Kaplaner.
Frage der Amtssprache
Die Frage der Amtssprache sei eigentlich
ganz einfach, in jeder Gemeinde mit mehr als zehn Prozent slowenischer
Bevölkerung sei sie zuzulassen, argumentierte Privatbeteiligtenvertreter
Rudi Vouk. Und das treffe für St. Kanzian mit einem aktuellen Anteil von
13,2 Prozent zu. "Man hat bewusst nicht entschieden, damit die Angelegenheit
nicht bis zum Verfassungsgerichtshof kommt", lautete Vouks Vorwurf.
"Ich verstehe schon, dass Du Dich gefrotzelt fühlst", sagte Strafverteidiger Franz Großmann in Richtung seines Anwaltskollegen Vouk. Auf der Anklagebank säßen allerdings die falschen Personen, seit zehn Jahren sei der Gesetztgeber in der Frage der Zweisprachigkeit in Südkärnten säumig. "Deshalb kann es keine Verurteilung geben", so Großmann.
Der Schöffensenat folgte offenbar der Argumentation des Verteidigers und sprach alle Angeklagten frei. "Eines ist klar, wir werden die Frage der Zweisprachigkeit nicht in einem Verhandlungssaal lösen", sagte die Richterin. Die Säumigkeit in der Behandlung von Eingaben sei "nicht in gravierendem Ausmaß passiert", so die Roßmann. Privatbeteiligtenvertreter Vouk erbat sich drei Tage Bedenkzeit.