Ex-Minister in Steuer-Falle

Grasser steht vor der Anklage

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Es geht um 5,4 Mio. Schwarzgeld: Karl-Heinz Grasser drohen 5 Jahre Gefängnis.

Schwarz kassiertes „Einkommen“ von der Meinl Bank könnte KHG zum Verhängnis werden. Die Buwog-Erhebungen laufen indes weiter.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll noch dieses Jahr wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden: Die ÖSTERREICH-Story vom 25. Mai brachte KHG und seinen Anwalt Manfred Ainedter gehörig ins Schwitzen. Nun setzte Format eines drauf: Das Magazin bestätigt die ÖSTERREICH-Recherchen und zitiert zudem aus einem eigentlich streng vertraulichen Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 13. Februar 2012. „Die (...) Malversationen begründen bei gesamthafter Betrachtung (...), dass die vermutete Abgabenhinterziehung ausschließlich und unmittelbar Mag. Karl-Heinz Grasser zum Vorteil gereicht, den Verdacht der gewerbsmäßigen Begehung der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung.“

Es geht um rund 5,4 Millionen Euro, die Grasser aus einer Vereinbarung mit der Meinl Bank über Umwege schwarz kassiert habe.

Der Abschlussbericht dazu soll – wie ÖSTERREICH bereits berichtet hat – noch heuer fertig werden. Dann soll „zeitnah“ über Anklage oder Einstellung entschieden werden. Liest man die Unterlagen, die Format vorliegen, ist eine Einstellung nur schwer vorstellbar. Für Gasser gilt die Unschuldsvermutung. Dennoch würden ihm bei einer Anklage fünf Jahre Haft und Steuer-Nachzahlung bzw. Strafe in Millionenhöhe drohen.
 

Grasser funkelnde Miniatur-Ausgabe

Das Antlitz von Karl-Heinz Grasser, besetzt mit Swarovski-Kristallen und aufgebahrt auf einem Stapel Abhörprotokollen: Was im ersten Moment nach einer beschwipsten Idee klingt, ist das Highlight von Udo Fons Ausstellung 48 Stunden Macht und Korruption. Das musste sich natürlich Grasser-Anwalt Manfred Ainedter ansehen – dem gefiel das sogar so gut, dass er um 150 Euro ein gerahmtes Bild vom Glitzerkopf seines Mandanten erstand. KHG wollte nicht kommen, obwohl er die Aktion angeblich sehr lustig findet. Ob’s stimmt? Es gilt die Unschuldsvermutung.

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