Die Koalition hat die Rezeptgebühren-Obergrenze von 2% ab Anfang 2008 vereinbart - Gesetz gibt's aber noch keines.
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger drängt auf die Vorlage eines Gesetzes für die von der Koalition grundsätzlich bereits vereinbarte Rezeptgebühren-Obergrenze von zwei Prozent des Einkommens. Der Start sei zwar mit Anfang 2008 politisch vorgegeben, in der notwendigen gesetzlichen Regelung müssten aber noch einige Details festgelegt werden, um eine gute Vorbereitung samt Information zu ermöglichen, sagte der Vorstandsvorsitzende des Hauptverbandes, Erich Laminger, am Sonntag im Ö1-"Morgenjournal".
Nur mehr drei Monate
Bis Jahresende sei zwar noch Zeit, günstig
wäre aber eine rasche Klärung, etwa wie die Regelung für Mitversicherte
gilt. Denn es sei beabsichtigt, die Menschen, die davon profitieren, sowie
Ärzte und Apotheker, die es dann administrieren sollen, über das neue System
zu informieren, um sie besser darauf vorzubereiten. Auch eine wichtige
finanzielle Frage sei noch zu klären. Denn die Sozialversicherung will einen
Ersatz für die geringeren Einnahmen von etwa 60 Millionen Euro, sagte
Laminger.
Abwicklung vorbereitet
Technisch sei man für die
Rezeptbühr-Obergrenze gerüstet. Die notwendigen Daten über Medikamente und
Einkommen können verknüpft und damit der Zwei-Prozent-Deckel jedes
Versicherten berechnet werden: "Wenn dieser Wert erreicht wird, wird an das
E-Card-System gesendet, dass die Rezeptgebührenbefreiung jetzt gegeben ist,
das heißt für die Restperiode des Kalenderjahres eine
Rezeptgebührenbefreiung vorliegt." Diese Information kann über die E-Card
beim Arzt-Besuch abgerufen werden. Die letzten Programmierungen und die
ersten Tests laufen bereits, sagte Laminger. Zur Umsetzung fehle nur noch
das notwendige Gesetz.