Wien. Für Überraschung sorgte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Samstagmittag mit seiner Ansage im Ö1-Radio: „Ab 15. März wird gestraft, dabei bleibt es“, so Mückstein. Denn: „Das ist gültige Gesetzeslage, die Impfkommission entscheidet dann über Phase 3.“
Ab 15. März wird gestraft – das glaubt nicht jeder
Nachfrage. ÖSTERREICH fragt dazu im Kanzleramt nach. Dort ist man anderer Meinung. Die Kommission soll ihren Bericht über die „Eignung der Impfpflicht zur Verhinderung einer Überlastung der medizinischen Versorgung“ am 8. März vorlegen. Je nach Bericht sollen Strafen am 15. März kommen – oder eben nicht.
Mückstein widerspricht sich vier Stunden später
Frist. Erstmals am Freitag trafen sich die vier Experten der Impfkommission – die zwei Juristen Christiane Wendehorst und Karl Stöger und die zwei Mediziner Herwig Kollaritsch und Eva Schernhammer – und planten ihre Vorgehensweise bis zum 8. März. „Wir haben wenig Zeit und viel zu tun“, sagt Eva Schernhammer zu ÖSTERREICH.
Im Impfpflicht-Gesetz steht: „Wer nach dem 15. März 2022 die Impfpflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro zu bestrafen.“
In Phase 2 kontrolliert die Polizei stichprobenartig (derzeit ab 15. März), in Phase 3 werden Impf- und Melderegister abgeglichen. Laut Mückstein soll die Phase 3 „vor dem Herbst“ starten – wann genau, das entscheidet die Kommission.
Mückstein rudert zurück. Nur vier Stunden nach seinem kantigen Auftritt im Ö1-Radio versandte Mückstein eine „schriftliche Klarstellung“. Darin schreibt er: Die Strafen ab 15. März sind doch nicht fix. Es hänge alles vom Bericht der Kommission ab …
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