Zeitung muss Aussagen unterlassen und widerrufen

''Falter'' verliert Gerichtsstreit gegen die ÖVP

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In einem Gerichtsstreit zwischen der neuen Volkspartei und dem Wochenblatt "Falter" kam es nun zu einer Entscheidung.

Peinliche Niederlage für den Falter vor Gericht „Die Wochenzeitung Falter wurde heute vom Handelsgericht Wien verurteilt und muss die falschen Behauptungen gegenüber der Volkspartei, die im Falter erschienen waren, widerrufen“, heißt es von Seiten des ÖVP-Generalsekretärs Axel Melchior in einem Pressestatement am heutigen Montag. 

Unterlassung und Widerruf

Folglich habe das Gericht der Volkspartei im Rechtsstreit gegen die Wochenzeitung recht gegeben. Konkret müsse der Falter die Aussage „die ÖVP will die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen oder sinngleiche Behauptungen“ in Zukunft unterlassen, und einen Widerruf veröffentlichen.

Melchior: "Sieg der Volkspartei"

Generalsekretär Melchior zeigt sich zufrieden: „Das Gerichtsurteil bedeutet einen Sieg der Volkspartei im Gerichtsverfahren. Ein zweiter Teil, wegen dem die Volkspartei den Falter geklagt hatte, wurde lediglich deswegen abgewiesen, weil das Gericht der Meinung ist, es handle sich um zulässige Wertungen und keine erwiesenen Tatsachen“.

Weitere Klage wurde abgelehnt

Doch die ÖVP konnte nicht alle Anklagepunkte für sich entscheiden: Der Falter veröffentlichte Budgetberechnungen der ÖVP und konstatierte, die Partei würde absichtlich die Wahlkampfkostenobergrenze überschreiten. Das Gericht bestätigte die Echtheit dieser Dokumente und erlaubt der Wochenzeitung daher, entsprechende Aussagen weiterhin zu verbreiten. "Zum zweiten erhobenen Vorwurf, "die ÖVP täusche bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlausgaben", kann auf die obigen Ausführungen insoferne verwiesen werden, als ein entsprechendes Tatsachensubstrat vorliegt", heißt es dazu.

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