Was sich ändert

EU-Asylpakt: Größte Verschärfung "seit 20 Jahren"

Der EU-Asylpakt war heute im Innenausschuss des Nationalrats Thema. 

Mit einer Mehrheit der Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der Innenausschuss heute für die nationale Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakts ausgesprochen. Mit den neuen Regeln sollen Asylverfahren schneller und effizienter werden. Zudem sollen Migrationsströme besser gesteuert und Sekundärmigration eingedämmt werden. Das Ziel: Heimische Asyl- und Migrationssysteme entlasten. 

Die Neuerungen im Überblick: 

  • Einheitliche Asylverfahren in der EU
  • Verpflichtende Verfahren an den EU-Außengrenzen bzw. an Flughäfen
  • Vereinfachte Überstellungsverfahren
  • Verpflichtende Durchführung von beschleunigten Verfahren
  • Zulassungsverfahren werden durch vorgelagertes Screening ersetzt
  • Familiennachzug wird neu geregelt (Quotierung) 

Zudem wird mit den Änderungen der Weg  für Rückkehrzentren in Drittstaaten geöffnet. Auch eine verbindliche "Werte-Charta" für Asylberechtigte in Österreich soll es geben. 

Größte Verschärfung "seit 20 Jahren" 

Der zuständige Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zeigt sich jedenfalls zufrieden: Im Ausspruch sprach er von "der größten fremdenrechtlichen Verschärfung seit 20 Jahren". Ein Asylsystem, so Karner, könne nur funktionieren, wenn es "streng, hart, aber auch gerecht" sei. Die Koalitionspartner SPÖ und NEOS sahen jedenfalls die Grundlage für eine "tragfähige europäische Lösung". 

Die oppositionelle FPÖ sah das wenig überraschend anders. Sie sprach von einem "Massenmigrationspackerl". Probleme im Asylbereich würden dadurch nicht gelöst, sondern nur "weiterverwaltet". Die Freiheitlichen haben einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, der auf einen "tatsächlichen und permanenten Asylstopp" abziele. Der Antrag blieb in der Minderheit. 

Frist bis Juni

Eine weitere Anpassung an EU-Vorgaben passierte mit Stimmen der Grünen den Innenausschuss. Damit soll die Obsorge für unbegleitete Minderjährige neu geregelt werden. 

Der europäische Asyl- und Migrationspakt umfasst insgesamt elf Rechtsakte. Bis zum 11. Juni müssen diese in nationales Recht gegossen werden.

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