Die FPÖ hat am Mittwoch in einer Nationalrats-Sondersitzung ihr Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht. Doch der U-Ausschuss droht zu platzen – das ist der Grund:
Der von der FPÖ geforderte "ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss" stößt im Nationalrat auf verfassungsrechtliche Bedenken, was zu einer möglichen Verzögerung der Einsetzung oder gar zum Platzen führen könnte. Zwar kann ein Viertel der Abgeordneten laut Verfassung einen U-Ausschuss einsetzen, doch muss der Untersuchungsgegenstand klar und verfassungskonform formuliert sein. Genau daran äußern ÖVP, SPÖ und NEOS Zweifel.
ÖVP-Mandatar Andreas Hanger kritisierte eine Vermischung von "Verschwörungstheorien mit dem Fall Pilnacek" im FPÖ-Antrag und kündigte eine genaue Prüfung an. Die ÖVP werde den Untersuchungsgegenstand jetzt in aller Ruhe prüfen und sich mit den anderen Regierungsparteien abstimmen, sagte er laut einer Aussendung der Parlamentsdirektion.
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Auch NEOS und SPÖ bemängelten fehlende Stringenz – es sei nicht ersichtlich, wie der Fall Pilnacek mit Corona-Maßnahmen zusammenhänge. Die NEOS werden Hoyos-Trauttmansdorff zufolge in jedem Fall "intensiv prüfen", "ob es ein ordentlicher und sauberer Untersuchungsgegenstand ist". Wenn der Untersuchungsausschuss eingesetzt ist, werde die SPÖ aber konstruktiv mitarbeiten, kündigte Krainer an. Wiewohl er bezweifelt, dass die FPÖ an einer seriösen Debatte interessiert ist. Auch Hanger hegt diesbezüglich Bedenken. Er wolle keine Showpolitik, sondern Aufklärung, bekräftigte er. Als "interessanten parlamentarischen Zugang" wertete Hanger in diesem Zusammenhang, dass die FPÖ das U-Ausschuss-Verlangen zunächst an die Medien verteilt und erst einen Tag später dem Parlament zur Verfügung gestellt habe.
Die Grünen zeigten sich offen für eine Aufarbeitung rund um Pilnaceks Tod, warfen der FPÖ jedoch vor, mit dem Corona-Teil gezielt Misstrauen in Institutionen säen zu wollen.
FPÖ verteidigte ihr Verlangen vehement
Die FPÖ verteidigte ihr Verlangen vehement: Dagmar Belakowitsch sprach von einem "massiven Machtmissbrauch" der ÖVP während der Pandemie. Die ÖVP habe ihre Macht in der letzten Regierungsperiode "massiv missbraucht", sagte sie. Vor allem auf die Corona-Politik schoss sich Belakowitsch dabei ein. Man habe die Bürger "unterdrückt" und ihnen "die Freiheit genommen".
Konkret wurden von ihr in diesem Zusammenhang etwa Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und die "Einkesselung" von Demonstrant:innen kritisiert. Die ÖVP habe Polizeibeamt:innen "für ihre Zwecke missbraucht" und hätte am liebsten "auch noch in die Wohnzimmer hineingeschaut", so Belakowitsch.
Zweifacher Ordnungsruf für FPÖ-Abgeordnete
Auch Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) griff die Regierung scharf an, was zu zwei Ordnungsrufen durch die Nationalratspräsidentin führte. Zum einen ging es dabei um den Vorwurf, dass sich Österreich "unter dem Deckmantel einer Brandmauer gegen rechts" in eine "diktatorisch geführte Staatsform" gewandelt habe. Zum anderen beanstandete Bures die Bezeichnung von Abgeordneten als "bunte Politpapageien".
Der Antrag wurde nun dem Geschäftsordnungsausschuss übergeben, der binnen acht Wochen prüfen muss, ob das Verlangen formal korrekt ist. Bei Streitigkeiten könnte die FPÖ den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen. Der VfGH kann den Untersuchungsgegenstand als zulässig oder unzulässig erklären.
Gelingt die Einsetzung, muss der Ausschuss anschließend auch über Besetzung und Verfahrensablauf entscheiden. Es wäre der 30. U-Ausschuss der Zweiten Republik – und der achte nach dem Minderheitenrecht seit 2015.