Im Untersuchungsausschuss zur Causa Pilnacek sprechen am Mittwoch die Ermittler. Bei der Befragung sorgen ihre Aussagen teils für Wirbel.
Bei der Befragung wollen die Parlamentarier ergründen, auf welcher Rechtsgrundlage die Handysicherstellung bei der Freundin des Justiz-Sektionschefs am Tag des Auffindens seiner Leiche und die Übergabe an den Anwalt der Witwe erfolgt sind. Von Interesse bei FPÖ, Grünen und NEOS ist auch die Frage, warum die Oberstaatsanwaltschaft Wien im Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu Ermittlungen gegen Beamte wegen der Handysicherstellung zahlreiche Korrekturen vorgenommen und den Bericht an vielen Stellen entschärft habe. Der freiheitliche Abgeordnete Gernot Darmann sprach von einem "zumindest fragwürdigen Vorgehen".
"Keine Fehler"
Zuerst wird ein hoher Staatsanwalt - Oberstaatsanwalt bei der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien - befragt. Es sagt: "Die Staatsanwaltschaft Krems machte keine Fehler."
Warum wurde das Pilnacek-Ermittlungsverfahren dann von der StA Krems nach Eisenstadt verlagert? "Die StA Krems sei medial unter Beschuss gekommen, der Ansicht der OStA Wien nach habe es aber keine Fehler gegeben", wiederholt der Befragte. Es sei ganz einfach: Komme eine Staatsanwaltschaft dermaßen unter Beschuss, ergebe das eine Anscheinsbefangenheit. Nur darum habe die OStA Wien das Verfahren an Eisenstadt weitergegeben. Da gehe es um das Vertrauen der Bevölkerung.
Was war mit dem Handy? (mittlerweile vernichtet)
"Eine Handy-Sicherstellung war rechtlich zulässig gewesen", sagt der Oberstaatsanwalt. Das Handy wurde aber der Witwe übergeben, die hat es zerstört. Ob das Handy an die Witwe gehen musste? Das sei nicht seine Sache gewesen und Erbrechtsspezialist sei er keiner.
Sind die Polizisten denn Erbrechtsspezialisten? "Das weiß ich nicht", sagt der Jurist. Aber alle Beteiligten hätten dieses Vorgehen offenbar für richtig gehalten. Am Donnerstag steht dann die Befragung von Pilnaceks Witwe an. Das Schicksal des Handys wird dabei eine Rolle spielen.