Das Versenden von "Dick Pics" dürfte jetzt tatsächlich verboten werden, die Justizministerin lässt einen Gesetzesvorschlag erarbeiten.
Nach dem Vorschlag von Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP), das ungefragte Zuschicken von "Dick Pics" - also Penisbildern - unter Strafe zu stellen, will das Justizministerium eine Möglichkeit für die Umsetzung einer derartigen Bestimmung im Verwaltungsstrafrecht prüfen, hieß es. Wann das soweit sein wird, war zunächst unklar.
Plakolm sprang auf Forderung der Grünen auf
Plakolm sah eine Änderung des Strafgesetzbuches für notwendig und schlug dafür den Paragrafen 218 Strafgesetzbuch, der die sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen bestraft, vor. Dies hatte in ÖSTERREICH zuvor die grüne Frauensprecherin Meri Disoski gefordert - doch damals war das Interesse der ÖVP nicht allzu groß gewesen.
Die Grüne Meri Disoski hatte ein Dick-Pic-Verbot als Erste gefordert.
In Deutschland etwa wurde das bereits mit dem Paragrafen 184 des deutschen Strafgesetzbuches, wo es um das Überlassen von pornografischen Inhalten geht, geändert. In Österreich beginne die sexuelle Belästigung erst durch intensive Berührungen in geschlechtsspezifischen Bereichen, wie Katharina Beclin vom Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität im Ö1-Morgenjournal berichtete. "Davor haben wir keine gerichtlichen Strafbarkeit."
Nur wenn ein- und derselbe Mann diese Bilder öfter ungefragt verschickt, würde er sich wegen Stalkings strafbar machen. Bei Paragraf 107a StGB ist derjenige zu bestrafen, der "eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt". Dieser ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, heißt es im Strafgesetzbuch.
"Belästigung bleibt Belästigung, egal wo sie passiert", meinte Plakolm hingegen. Was im echten Leben strafbar sei, müsse auch im Internet Konsequenzen haben. Plakolms Vorstoß sei eine "schon lange bekannte Forderung nach einem Dick Pic-Verbot", erklärte d Disoski. Auch sie sah mit einer entsprechenden Bestimmung im Verwaltungsstrafrecht ein schnelles Schließen dieser "Lücke", dass es für Penisbilder-Versender keine rechtlichen Konsequenzen gibt.