Teure Hilfe, Verbote

Kritik an Altersteilzeit, Skandal um Nebenjob-Aus

Der Rechnungshof nennt die Altersteilzeit "zu teuer", sie halte "Ältere nicht im Arbeitsleben". Zudem gibt es ab 2026 ein Nebenjob-Verbot durch die Regierung, was hunderte extrem wütend macht. Erste Beschwerden gehen bei oe24 ein, dem Staat entgehen Steuern, den Betrieben fehlen Arbeitskräfte.

Aktuell sind in Österreich 38.000 Menschen in Altersteilzeit. Rund 60% davon Frauen. Durch das Nebenjob-Verbot ab 2026 wird das Leben für viele von ihnen härter. Und der Rechnungshof (RH) kritisiert die Altersteilzeit, die Älteren die Möglichkeit gibt, finanziell abgefedert die Arbeitszeit zu reduzieren. Die erst kürzlich von fünf auf drei Jahren verkürzte Altersteilzeit sei teuer und trage nicht dazu bei, ältere Arbeitnehmer länger im Arbeitsleben zu halten, heißt es in einem am Freitag publizierten Rechnungshofbericht. Es brauche eine Reform.

Frühe Flucht in die Pension: 600 Millionen vom AMS

Finanziert wird die Altersteilzeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Im Jahr 2024 zahlte das Arbeitsmarktservice (AMS) fast 600 Mio. Euro an Altersteilzeitgeld aus. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begannen die Altersteilzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt - Frauen mit 57,5 Jahren, Männer mit 60 Jahren - und beendeten sie mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter.

Für den Rechnungshof ergaben sich keine Hinweise darauf, dass die Altersteilzeit dazu beitrug, Personen länger im Arbeitsleben zu halten. Eher sei davon auszugehen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit, die mit der Altersteilzeit unterstützt wurde, den Effekt hatte, das Leistungspotenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht optimal zu nutzen. Gleichzeitig verursachte die Altersteilzeit hohe Kosten, so das Prüfergebnis: Je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Altersteilzeit wurden über die gesamte Bezugsdauer im Schnitt rund 43.300 Euro ausgezahlt; in elf Prozent der Fälle auch über 80.000 Euro. 

"Regierung lässt mich nicht mehr arbeiten"

Während der Rechnungshof kritisiert, dass das Leistungspotenzial älterer Arbeitnehmer nicht optimal genutzt werde, weil sie weniger arbeiten, gibt es auch den gegenteiligen Fall.

Anna P.: "Skandal um Nebenjob-Verbot"

Ab 2026 verbietet die Regierung das Arbeiten neben der Altersteilzeit. Für viele ein Skandal. Vor allem, wenn der Nebenjob nicht geringfügig ist und Steuern gezahlt werden. Die in der Budget-Krise dann wegfallen. "Ich zahle jährlich 5.000 Euro Steuern nach", berichtet Anna P. (Name von der Redaktion geändert) gegenüber oe24. Die Wiener Arbeitnehmerin mit Jahrgang 1965 möchte nicht genannt werden und sagt, sie sei vom Arbeitgeber mit 57 Jahren in die Altersteilzeit gezwungen worden. "Jetzt will ich aber noch mehr arbeiten. Damit es sich ausgeht. Warum will mir die Regierung das verbieten?"

Sie jobbt 20 Stunden die Woche in einer Mode-Boutique in Wiener Neustadt und erhält so pro Monat rund 200 bis 300 Euro netto mehr, als nur in Altersteilzeit. "Der Chef braucht mich, die haben jahrelang keine Mitarbeiter gefunden", sagt Anna P. oe24. Die Regierung vernichte mit der Regelung die Wirtschaft Österreichs Stück für Stück. "Warum mischen die sich bei mir ein, wenn ich statt Freizeit haben Arbeiten will?", fragt Anna. "Denen entgehen dadurch Steuern." Das AMS spart sich nichts. Durch das Nebenjob-Verbot wird die Hilfe zur Altersteilzeit weiter ausgezahlt. Meist arbeitet man 50%, erhält aber rund 75% des bisherigen Gehalts, durch die Hilfe des AMS. Das läuft weiter.

Weil Anna P. bereits einen Job hat, gilt das Nebenjob-Verbot für sie erst ab 1. Juli 2026. "Das ist ein Skandal."

Ministerium schaltet sich ein

Das Arbeitsministerium sagt oe24 zum Fall von Frau Anna P folgendes:

"Der Fall zeigt, wie wichtig ein faires und verantwortungsvolles Vorgehen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Altersteilzeit ist. Sie kann nur im Einvernehmen mit der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer vereinbart werden – eine einseitige Anordnung ist nicht zulässig. Altersteilzeit soll älteren Beschäftigten einen sozial abgesicherten, gleitenden Übergang in die Pension ermöglichen – und nicht als staatlich gefördertes Sparmodell für Unternehmen dienen. Wer Menschen faktisch in die Altersteilzeit drängt, handelt gegen den Zweck des Instruments."

Arbeitsministerium: "Stellen sicher, dass die geförderte Freizeit tatsächlich der Entlastung dient" 

"Ab 1. Jänner 2026 gilt: Wird während der Altersteilzeit eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen, besteht für diese Monate kein Anspruch auf Altersteilzeitgeld und Lohnausgleich. Damit stellen wir sicher, dass die geförderte Freizeit tatsächlich der Entlastung dient. Für bestehende Vereinbarungen gilt dies erst nach einer Übergangsfrist ab Mitte 2026.“ 

"Warum mischt sich die Regierung darin ein, wie ich meine Zeit einteile", fragt Anna P. "Warum will sie mir den Nebenjob verbieten? Gerade in der Budget-Krise müssten die Extra-Steuern willkommen sein." Sie will sich nicht bevormunden lassen und will sich jetzt mit Gleichgesinnten in ähnlicher Lage zusammenschließen.

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