Krainer und Leichtfried legen Gutachten vor - Sehen Verstoß gegen Grundsätze der Budgetwahrheit, -klarheit und -transparenz - Finanzministerium erinnert an kommende Abänderung.
Wien. Für die SPÖ ist nun erwiesen, dass das türkis-grüne Budget 2020 in der aktuellen Fassung verfassungswidrig ist. In einer Pressekonferenz am Mittwoch präsentierten die Sozialdemokraten ein entsprechendes Gutachten von Karl Stöger, Professors für öffentliches Recht in Graz. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) müsse nun einen Abänderungsantrag mit aktualisierten Zahlen vorlegen, findet die SPÖ.
Vize-Klubchef Jörg Leichtfried und SP-Budgetsprecher Jan Krainer sind sich aufgrund des Gutachtens sicher, dass ohne Einarbeitung der echten Budgetzahlen die für die Corona-Hilfsmaßnahmen nötigen Mittel ohne ausreichende rechtliche Grundlage dastehen würden. "Ein solches Budget, wie es jetzt vorgelegt wird, ist inakzeptabel" und neben der Verfassungswidrigkeit auch "allein politisch eine Unmöglichkeit", so Leichtfried.
Dass der Minister sein eigenes Budget selbst als Altpapier bezeichne, die Zustände aus dem Vorjahr einfach fortschreibe und nicht in der Lage sei, auf irgendein Detail aus der Covid-Krise einzugehen, sei in der Zweiten Republik einzigartig, meinte Leichtfried. Krainer kritisierte, dass Blümel bereits am 30. April aktualisierte Zahlen an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet habe. Warum er dies bisher gegenüber dem Parlament verweigert habe, sei unverständlich.
Konkret sieht die SPÖ unter Berufung auf das Gutachten die Verfassungsgrundsätze der Budgetwahrheit, -klarheit und -transparenz verletzt. Es müssten jene Zahlen in das Budget aufgenommen werden, die bereits feststehen oder plausibel prognostizierbar seien. Hilfsprogramme fänden sich nicht im Budget, müssten aber in die jeweils richtigen Posten aufgenommen und die Auszahlungsobergrenzen entsprechend erhöht werden.
Krainer will sich den von Blümel bereits angekündigten Abänderungsantrag nun genau ansehen. Dass es zu diesem kommt, sieht die SPÖ als ihr Verdienst. Als im Ministerium das Gutachten ruchbar geworden sei, sei durch Rückfrage bei Experten klar geworden, dass Handlungsbedarf bestehe.
Im Finanzministerium sieht man das naturgemäß völlig anders, mehrere Fachleute wurden dafür nach vorne geschickt. So meinte Ex-Sektionschef Manfred Claus Lödl schriftlich, dass sämtliche vorgelegten Gesetzesvorschläge den haushaltsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen entsprochen hätten.
Auch die Professoren Johannes Heinrich (Finanzrecht, Universität Klagenfurt) und Klaus Poier (Öffentliches Recht, Universität Graz) wurden vor den Vorhang gebeten. Beide sähen keine grundsätzlichen Probleme betreffend die gesetzliche Ermächtigung zur Überschreitung des Budgets für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, wurde betont.
Genau für solche Fälle, wenn auch üblicherweise nicht in dieser Dimension, sehe die Verfassung eben die Möglichkeit der gesetzlichen Ermächtigung zur Überschreitung vor, bei denen es zwar schon möglich sei, sachliche Bedingungen vorzusehen, bei denen sich die konkret benötigten Budgetmittel allerdings erst durch ein zum Beschlusszeitpunkt noch "unvorhergesehenes Erfordernis" ergeben würden, so die Argumentation.
Unabhängig von diesen Expertenmeinungen habe Blümel bereits am Dienstag im Zuge der parlamentarischen Debatte einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien angekündigt. Mit diesem sollen die bisherigen und zum aktuellen Stand erwartbaren Kosten im Rahmen von COVID-19 verankert werden, hieß es im Finanzressort.