Vor allem das e-voting kommt für die Sozialdemokraten nicht in Frage. Es verstößt ihrer Ansicht nach gegen die Verfassung und den Datenschutz.
Die von Bundespräsident Heinz Fischer ausgelöste Diskussion über einen Reform des Amtes des Staatsoberhauptes hat einen Streit zwischen den beiden Koalitionsparteien über das Wahlrecht ausgelöst. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter lehnte am Dienstag die Forderung von ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger nach einer umfassenden Wahlrechtsreform ab. Kaltenegger hatte dafür plädiert, die nächsten beiden Jahre für eine Diskussion über eine große Wahlrechtsreform mit Mehrheitswahlrecht und e-voting zu nützen. Zumindest letzterem erteilte Kräuter eine klare Absage.
e-voting gegen Verfassung
Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer erinnerte
daran, dass eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen des
e-votings bei der ÖH-Wahl 2009 eingebracht wurde. "Die Wahlmethode per
Mausklick verstößt gegen fundamentale Prinzipien des österreichischen
Verfassungsrechtes und verletzt nicht nur das geheime und persönliche
Wahlrecht, sondern auch Datenschutzprinzipien. Eine Ausdehnung auf
allgemeine Wahlen kommt für die SPÖ keinesfalls in Frage", stellte Kräuter
klar.
Kräuter sieht in dem ÖVP-Vorstoß "ein plumpes Ablenkungsmanöver von der parteipolitisch motivierten Strategie, die Wahlbeteiligung bei den bevorstehenden Bundespräsidentenwahlen möglichst gering zu halten. Da die ÖVP über keinen Kandidaten verfügt, wird in verantwortungsloser und staatspolitisch unwürdiger Weise über die ÖVP-Innenministerin den Wahlberechtigten die übliche amtliche Information vorenthalten", erneuerte der SPÖ-Bundesgeschäftsführer seine Kritik, wonach sich das Innenministerium weigere, den Haushalten Informationen über die Briefwahl bei der Bundespräsidentenwahl am 25. April zukommen zu lassen.