Urteil

Strasser-Anwalt empört: "Maßlos überzogen"

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Thomas Kralik: "Vergewaltiger bekommen geringere Strafe."

ÖSTERREICH erreichte Ernst Strasser am Abend nach dem Urteil telefonisch. Seine Stimme war belegt, er wirkte niedergeschmettert. Zum Urteil wollte Strasser nichts sagen: "Dazu sprechen Sie besser mit meinem Anwalt. Ich sage dazu nichts." Am Abend meldete sich dann Strassers Anwalt Thomas Kralik gegenüber der APA zu Wort.

Vier Jahre Haft für Strasser. Sind Sie überrascht?
Thomas Kralik: Sagen wir so, das, was für mich überraschend gekommen ist, war, dass das Gericht alles zu seinem Nachteil ausgelegt hat. Wir sind maßlos enttäuscht.

Was sagen Sie zur Strafhöhe?
Kralik: Das ist maßlos überzogen. Wenn einer ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt, kriegt er beim ersten Mal weniger.

Wie geht es Ernst Strasser?
Kralik: Es geht ihm jedenfalls nicht gut.

Prozess-Finale um Strasser FOTOS

Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.

Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.

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Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.

Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.

Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.

Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.

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