Die Grünen wollen das „Recht auf Menschenwürde“ im ABGB verankern. In der ÖVP sagt man, dass das im Regierungsübereinkommen nie angedacht gewesen sei.
Gestern gab es neuerlich eine Verhandlungsrunde zwischen Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Justizministerin Alma Zadić. Es geht darum, die Gesetzesnovelle gegen Hass im Netz endlich fertigzustellen. Dies hätte längst geschehen sollen. Aber abgesehen von der Urlaubszeit, die alles verlangsamt hatte, spießt es sich jetzt an einer neuen Frage.
Die Grünen und ihre Justizministerin Zadić wollen das „Recht auf Menschenwürde“ im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankern. In der ÖVP sagt man, dass das im Regierungsübereinkommen nie angedacht gewesen sei und auch kein Bestandteil des ursprünglichen Ministerratsvortrags war. Die Grünen sehen das aber jetzt als wichtigen Bestandteil.
Teile der Türkisen sagen nun im Hintergrund, dass „das zu weitreichende Folgen hätte. De facto versucht man da, politische Correctness juristisch festzuschreiben. Das geht zu weit.“
Bis zum 2. September, also bis zum Ministerrat kommende Woche, soll das Paket aber stehen. Dafür dürften offenbar noch mehrere Verhandlungsrunden der Teams fertig sein. Für die Grünen wäre die Passage freilich ein erheblicher Erfolg in ihrer Klientel. Für die Türkisen wäre es für ihr Zielpublikum wohl ein Tabubruch. Insider gehen davon aus, dass man sich demnächst doch auf den ursprünglichen Entwurf einigt und die Debatte über ein „Recht auf Menschenwürde“ einfach vertagt.
Isabelle Daniel