Ernst Kernmayer

Venezuela verweigert ORF-Reporter die Einreise

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24 Stunden am Flughafen festgehalten

Dem USA-Korrespondenten des ORF ist am Wochenende die Einreise nach Venezuela verweigert worden. Ernst Kernmayer kam am Sonntag aus Miami in Caracas an, wurde nicht ins Land gelassen und musste schließlich nach rund 24 Stunden Zwangsaufenthalt auf dem Flughafen wieder abreisen. Damit wurde er an der Ausübung seiner journalistischen Tätigkeit gehindert, heißt es im ORF.

Kernmayer war zuerst bei der Passkontrolle fünf Stunden lang aufgehalten worden. Dann teilten ihm die Behörden mit, dass er nicht ins Land dürfe. Der Grund: Das Ministerium für Kommunikation und Information genehmigte seine Einreise nicht. Ein Gespräch mit der österreichischen Vertretung in Caracas hätten die zuständigen Beamtinnen an der Grenzstelle abgelehnt, schildert der ORF die Vorgänge. Der ORF-Journalist musste daraufhin unter ständiger Bewachung im Transitbereich auf seinen Abflug warten. Seinen Pass hatten bis zur Abreise Beamte der Immigrationsbehörde behalten.

Alle Einreise-Bedingungen für Journalisten erfüllt


Von Seiten des ORF wurde betont, Kernmayer habe "alle Bedingungen erfüllt, die auf der Homepage des Kommunikationsministeriums für die Arbeit von sogenannten 'enviados especiales' in Venezuela, also kurzzeitig (bis zu drei Monate) im Land tätigen Journalisten, angeführt werden". Der Korrespondent sei bereits im Juli des Vorjahres nach denselben Kriterien für den ORF in Venezuela gewesen. Damals habe das venezolanische Kommunikationsministerium den Erhalt der Unterlagen bestätigt - und auch dieses Mal sei das der Fall gewesen, und eine gesonderte Akkreditierung sei damals nicht nötig gewesen.

ORF-TV-Chefredakteur Fritz Dittlbacher sieht in dem Vorfall nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem heutigen Tag der Pressefreiheit Brisanz. "Das aktuelle Beispiel Venezuela zeigt, dass die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten weltweit immer wieder mit Einschränkungs- oder Verhinderungsversuchen konfrontiert ist", erklärte er gegenüber der APA. "Am Tag der internationalen Pressefreiheit gilt es daher, besonders nachdrücklich festzuhalten, dass man journalistisches Arbeiten be- aber nicht verhindern kann."

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