Die Einladung des Tiroler Landesvizes für den Tiroler ORF-Chefredakteur zur Jagd erfüllte nicht den Tatbestand des "Anfütterns".
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien hat das Ermittlungsverfahren gegen den Tiroler Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Steixner eingestellt, berichtet ÖSTERREICH.
Gegen Steixner war am 9. November eine Anzeige wegen "Vorbereitung der Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme" bei der Tiroler Staatsanwaltschaft eingebracht worden. Diese hatte den Fall umgehend an die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien weitergeleitet.
Steixner war unter Beschuss geraten, weil ORF-Chefredakteur Christoph Sailer auf Einladung von Steixners Bruder Paul einen Birkhahn im Revier des ÖVP-Politikers geschossen hatte.
"Die Ermittlungen wurden eingestellt", teilt nun der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Friedrich Koenig, im ÖSTERREICH-Gespräch mit. Begründung: Um den Tatbestand der "Anfütterung" zu erfüllen, müsse es den direkten Konnex zu einem Amtsgeschäft geben. Das sei in diesem Fall nicht gegeben, da wohlwollende Berichterstattung kein Amtsgeschäft darstelle. "Ein gerichtlicher Straftatbestand ist also nicht erfüllt", so Koenig.