Weil erster Richter schlampte...

Strasser-Urteil ist ungültig

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Prozess gegen den Ex-Minister wird neu aufgerollt.

Die Bombe platzte um 10.42 Uhr. Nach nicht einmal einer Stunde stand fest, dass einer der größten Korruptionsprozesse der vergangenen Jahre wiederholt werden muss. Das Urteil gegen den Ex-Innenminister und ehemaligen EU-Parlamentarier Ernst Strasser (ÖVP) wurde am Dienstag vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben. Es ist die nächste Ex-Politiker-Causa, die damit ewig in die Länge gezogen wird.

Wollte 100.000 Euro. Das heißt: Der Ex-Politiker, der von ­vermeintlichen Lobbyisten 100.000 Euro jährlich forderte, bleibt weiter auf freiem Fuß. Die Lobbyisten waren in Wahrheit britische Undercoverjournalisten, die die Causa platzen ließen.
Einen neuen Prozesstermin gibt es frühestens Anfang 2014. Die Causa wandert jetzt zurück zum Straflandesgericht, wo ein neuer Richter gefunden werden muss.

Kein Wunder also, dass Strasser bei der Urteilsverkündung von Richter Eckart Ratz zufrieden grinste.

Schlamperei des Erstrichters schuld an Aufhebung
So gut drauf war der Ex-Minister, dass er in der großen Halle des Justizpalastes am Weihnachtsmarkt gleich nach dem Prozess nach einem Weihnachtsgeschenk für seine Frau stöberte. Auch sein Anwalt Thomas Kralik freute sich über den Neustart: „Ja, ich bin zufrieden damit.“

Dabei hat der Grund für die Aufhebung nichts mit dem ursprünglichen Einspruch Strassers zu tun: Die Schlampigkeit des erstinstanzlichen Urteils ist schuld an dem Neustart. Die Begründung des ersten Richters war laut OGH derart schlecht formuliert, dass das Urteil aufgehoben werden musste. Und das, obwohl für die Richter feststand, dass Strasser Geld gefordert hat.
Gesetzeslücke bringt Strasser neuen Versuch

Problem: Der Erstrichter hatte verabsäumt, genau zu erklären, ob Strasser für das Geld eine konkrete Leistung angeboten hatte oder nur grundsätzlich Interesse gezeigt hat – nach der dama­ligen Gesetzeslage wäre nur ein konkretes Amtsgeschäft strafbar. Für Ex-Justizminister Böhmdorfer liegt der Fehler im System: „Man muss ein Urteil plausibel begründen, sehr oft greifen Richter aber nur zu Floskeln.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.

Was Strasser und Co. vor Gericht sagten

  • Strasser über das erste Urteil. „Der Schuldspruch im Frühjahr war ein Keulenschlag für mich. Ich habe nicht gewollt und nicht getan, was mir da vorgeworfen wird.“
  • Strasser über die Causa. „Ich habe in dieser Sache viele Fehler gemacht. Ich hätte nicht nur meiner damaligen Partnerin von den Treffen erzählen sollen. Hätte ich das gemacht, säße ich jetzt nicht hier.“
  • Strassers Anwalt über ­seinen Mandanten. „Herr Strasser ist inzwischen politisch und gesellschaftlich tot. Es ist ja wohl klar, dass er nie wieder ein Amt innehaben wird. Man will sich nicht einmal mit seinem Verteidiger fotografieren lassen.“
  • Strasser nach dem OGH-Urteil. „Jetzt suche ich ein Geschenk für meine Frau.“

Ex-FPÖ-Justizminister Böhmdorfer: "Staatsanwälte haben Angst, sind unerfahren"

ÖSTERREICH: Das Urteil ­gegen Ex-VP-Innenminister Ernst Strasser wurde zurück an die erste Instanz verwiesen. Wieso passiert so etwas immer bei Politfällen?                                                                                                                                                            Dieter Böhmdorfer: Das passiert nicht nur bei Politfällen. Solche Formfehler passieren Richtern immer wieder. Man muss ein Urteil plausibel begründen, sehr oft greifen Richter aber nur zu bewährten Floskeln, wie im Fall von Ernst Strasser.

ÖSTERREICH: Wieso geschehen solche Fehler denn?
Böhmdorfer: Die österreichische Justiz ist schlecht organisiert. Die Richter kontrollieren nur sich selbst. Man bräuchte – wie in jedem Betrieb – auch eine externe Kontrolle, die die Organisation überprüft. Aber das lehnen die Richter ab, weil sie behaupten, man würde ihnen damit inhaltlich was vorschreiben.

ÖSTERREICH: Sämtliche Polit-Causen – siehe Grasser – dauern ewig. Wieso?
Böhmdorfer: Weil die Medien einen enormen Erwartungsdruck schüren und niemand die Zivilcourage hat, das dann einzustellen. Die Staatsanwälte sind meist zu jung und unerfahren. Rechtskenntnisse lernt man schnell, aber die Lebenserfahrung fehlt. Sie haben Angst, anzuklagen oder einzustellen.

Interview: I. Daniel

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Ex-Minister Ernst Strasser vor dem OGH

Das Verfahren wird neu aufgerollt, entschied das Höchstgericht am Dienstag.

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