300 Euro Strafe, weil Corona-Positive mit ihrem Partner in der Wohnung leben.
Mit dieser Strafe hatte Gerd Pedarnig nicht gerechnet: 300 Euro muss er zahlen, weil er nach seiner Absonderung nach einem positiven Corona-Bescheid weiter mit seiner Lebensgefährtin die Wohnung teilt. Beim Contact Tracing hatte er dies angegeben, und schon flatterte die Strafverfügung ins Haus. Wie der ORF berichtete, ist er nicht der Einzige, der gestraft wurde. Der Ärger darüber ging bis zum Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). „Die realitätsfernen Bundesstrafbescheide sollen ausgesetzt werden“, forderte Kaiser am Stefanitag.
Harte Kritik aus Kärnten an Minister Anschober
Die Regelung wurde laut Landeshauptmann „auf einem Reißbrett im stillen Kämmerlein“ entworfen. Und weiter: „Eine verantwortungsvolle, bevölkerungsnahe Politik setzt diese Regelungen auch in Einklang mit der Lebensrealität der Menschen.“
Nur Empfehlungen
Im Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober (Grüne) hält man die Kritik für ungerechtfertigt. Über die Strafen würden allein die Bezirkshauptmannschaften entscheiden, die für das Contact Tracing verantwortlich seien. Teile man die Wohnung mit einem Infizierten und könne keinen Abstand halten, gelten 14 Tage Quarantäne.(bra)