Rechtsstreit

Erfolg für Jara im Prozess gegen Red Bull

Teilen

Der Bundesligaverein war dem Ex-Trainer "Ungereihmtheiten bei Spielertransfers" vor. Das OLG Linz hob jetzt ein erstes Urteil auf.

Im Rechtsstreit zwischen Kurt Jara und Red Bull wegen "Ungereimtheiten bei Spielertransfers" konnte der im Juni 2006 gefeuerte Tiroler Fußballtrainer jetzt einen Erfolg landen: Das Oberlandesgericht Linz hat der Berufung des 57-Jährigen, der den Bundesligaverein auf Widerruf und Unterlassung geklagt hatte, stattgegeben und das Urteil eines Salzburger Zivilgerichtes aufgehoben, das Jaras Klage im Oktober 2007 abgewiesen hatte.

Angeblich Schaden in Höhe von 2,5 Millionen Euro
Dem Salzburger Fußballverein ist nach eigenen Angaben in der Ära Jara ein Schaden von rund 2,5 Millionen Euro durch überhöhte Honorare und Provisionen an Spielervermittler entstanden. Bei den Transfers von Paul Scharner und Ronald Gercaliu will Zivilrichter Friedrich Gruber sogenannte "Ungereimtheiten" tatsächlich geortet haben. Deshalb wies er Jaras Klage ab.

Der Berufungssenat kam zu einem anderen Ergebnis: Die Beweiswürdigungen betreffend der beiden Spieler sei aktenwidrig und unzureichend begründet, zitierte Jara-Anwalt Karl Schelling aus dem richterlichen Beschluss. "Uns ist also gar nichts vorzuwerfen", so der Anwalt. Es wird neu verhandelt.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.