Jara vs. Red Bull

Gericht weist Jara-Klage zurück

Teilen

Mateschitz darf seinem Ex-Trainer weiterhin "Ungereimtheiten bei Spielertransfers" vorwerfen. Jara will Berufung einlegen.

Das Landesgericht Salzburg hat die Klage von Kurt Jara gegen den Fußball-Bundesligaverein Red Bull auf Widerruf und Unterlassung abgewiesen. Das bestätigte Gerichtsmediensprecher Hans Rathgeb am Dienstag auf Anfrage. Red-Bull-Chef Dietrich Mateschitz hatte dem Tiroler Fußballtrainer "Ungereimtheiten bei Spielertransfers" vorgeworfen und ihn deshalb Anfang Juni 2006 gefeuert. Jara-Anwalt Karl Schelling kündigte an, er werde gegen das Urteil berufen.

2,5 Millionen Schaden
Mateschitz kann nun weiterhin seinem Ex-Trainer "Ungereimtheiten" vorwerfen. Das ist das Ergebnis von drei Prozesstagen, an denen rund zehn Zeugen gehört worden sind. Dem Salzburger Fußballverein ist nach eigenen Angaben in der Ära Jara ein Schaden von rund 2, 5 Mio. Euro durch überhöhte Honorare und Provisionen an Spielervermittler entstanden. Bei den Transfers von Paul Scharner und Ronald Gercaliu will Zivilrichter Friedrich Gruber so genannte "Ungereimtheiten" tatsächlich geortet haben.

Transfers von Scharner und Gercaliu
Bei einem Wechsel von Scharner nach Salzburg habe Jara nicht gefragt, wie hoch die Summe sei, zudem sei er für den Transfer nicht zuständig gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Im Fall Gercaliu habe Jara die Weisung von Mateschitz nicht berücksichtigt, dass Red Bull mit dem ehemaligen FC-Tirol-Manager Robert Hochstaffl nichts mehr zu tun haben wolle. Mateschitz hatte am ersten Verhandlungstag am 2. November 2006 im Zeugenbestand beteuert, dass er sein Engagement im Fußball langfristig betrachte. Daher wolle er sich von jeglichem Sumpf fern halten. Deshalb habe er Jara gleich zu Beginn persönlich gesagt, dass er nicht mit Hochstaffl zusammenarbeiten dürfe.

Nächste Seite: Jara "nicht erfreut"

"Nicht erfreut
Kurt Jara zeigte sich am Dienstag "nicht erfreut", dass seiner Kreditschädigungs-Klage nicht stattgegeben worden ist. "Für uns geht die Welt nicht unter. Die Staatsanwaltschaft hat ja keine Unkorrektheiten gesehen und die Vorerhebungen wegen des Verdachts der Untreue gegen Jara eingestellt", sagte Rechtsanwalt Schelling. Die Beweiswürdigung des Zivilgerichts sei für ihn überraschend, er könne das Urteil nicht nachvollziehen. "Uns wurden von Red Bull in 15 Seiten überhöhte Transferzahlungen vorgeworfen. Nach Angaben des Richters ist das auch nicht der Fall gewesen."

Zudem hätte Red Bull goutiert, dass Hochstaffl auch weiterhin eine Freikarte für das Stadion und sogar ein Gratis-Parkticket benutzte. Und beim Transfer Scharners hätten zwei Zeugen gemeint, Jara sei sehr wohl zuständig für die Transferverhandlungen gewesen.

Es wird weiter prozessiert
Der Rechtsstreit Jara gegen Red Bull ist aber noch nicht beendet. Der Trainer, der immer noch ohne Job dasteht, hat seine Entlassung beim Arbeitsgericht in Salzburg angefochten. Die Verhandlung war wegen des Kreditschädigungsprozesses unterbrochen worden, ein neuer Termin steht laut Schelling noch nicht fest. In der Klage drehe es sich vorwiegend um Formalfragen, sagte Schelling. Etwa ob Jara ein leitender Angestellter gewesen sei - dann stehe ihm ein Rechtsmittel nicht zu. Oder warum der Arbeitsvertrag nur von einem Red-Bull-Vorstandsmitglied und nicht von zwei - wie sonst üblich - unterzeichnet worden war. In einem zweiten Prozess fordert Jara ab 17. Oktober am Arbeitsgericht Innsbruck von Red Bull 1,2 Mio. Euro Brutto "nicht bezahltes Arbeitsentgelt".

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.