Farhad N. tischte den deutschen Asyl-Behörden 2017 eine Geschichte von Bedrohung und Verfolgung durch kriminelle Banden auf.
Wie weit kann eine erfundene Fluchtgeschichte gehen, bevor Behörden den Schutz verweigern? Der Fall des 24-jährigen Afghanen Farhad N. wirft genau diese Frage auf. Er fuhr mit einem Mini in eine Münchner Demonstration und tötete eine Mutter und ihre Tochter. Nun kommen neue Details über seine Vergangenheit ans Licht, wie "Bild" berichtet.
Erfundene Fluchtgeschichte führte nicht zur Abschiebung
N. beantragte 2017 Asyl in Deutschland und behauptete, er sei in Afghanistan von einer kriminellen Bande verfolgt worden. Erfahrene Asyl-Entscheider stuften seine Geschichte jedoch schnell als unglaubwürdig ein, und sein Asylantrag wurde abgelehnt. Ein Einspruch scheiterte, und 2020 stellte das Verwaltungsgericht München fest, dass N. seine Fluchtgeschichte erfunden hatte, um ein Bleiberecht zu erhalten.
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Ausreisepflicht bestand seit 2020
Seit Ende 2020 war N. ausreisepflichtig, doch eine Abschiebung erfolgte nicht. Bis August 2021 gab es Sammelabschiebungen nach Afghanistan, allerdings erschwerte die Corona-Pandemie deren Organisation. Statt einer Abschiebung erhielt er von der Stadt München eine Duldung, da zu diesem Zeitpunkt keine Rückführungen stattfanden. Zudem befand er sich in einer Ausbildung, was seinen Aufenthaltsstatus weiter sicherte.
Duldung trotz Betrugs
Obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde und er die Behörden belogen hatte, erhielt N. später sogar eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Diese galt zuletzt bis April 2025. Er hatte zwar keine Vorstrafen, fiel den Behörden aber durch einen Betrug beim Arbeitsamt auf: Er kassierte Arbeitslosengeld, obwohl er einer Beschäftigung nachging.
Letztlich konnte Noori trotz abgelehntem Asylverfahren und Betrug in Deutschland bleiben – bis er schließlich seinen tödlichen Anschlag in München verübte.