Für Bioenergie, Wasserkraft oder Forstwirtschaft

EU legte konkrete Kriterien für nachhaltige Investitionen fest

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Weiterer Rechtsakt für Gas und Atomkraft bis Ende des Jahres geplant.

Die EU hat konkrete Kriterien für klimafreundliche Investitionen festgelegt. In der Nacht auf Donnerstag wurde ein Rechtsakt angenommen, der Details der sogenannten Taxonomie regelt. Die EU-Staaten ließen um Mitternacht eine Frist verstreichen, um ihn abzulehnen. Darin werden etwa Kriterien für umweltfreundliche Bioenergie, Wasserkraft oder Forstwirtschaft festgelegt.

Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten klimafreundlich sein können, wird allerdings noch nichts festgelegt. Dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen.

Die Taxonomie ist umstritten, da sie Weichen für große Finanzströme stellt. Sie definiert, welche Bereiche der Wirtschaft klimafreundlich sind. Bürger und Investoren sollen so klare Informationen über nachhaltige Finanzprodukte erhalten - das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren.

Mit dem Rechtsakt ist nun ein erster Schritt zu konkreten Kriterien getan. Darin werden Aktivitäten wie die Stromproduktion mit Solarpaneelen oder Transport per Bahn als klimafreundlich aufgelistet. Es werden etwa Kriterien für umweltfreundliche Wasserkraftwerke festgelegt. Die Umweltschutzorganisation WWF kritisierte, die Vorgaben für Bioenergie und Forstwirtschaft seien nicht streng genug. Die Regeln werden am 1. Jänner 2022 offiziell in Kraft treten.

Besonders kontrovers ist nach wie vor, ob Atomkraft und Gas auch als nachhaltig gelten können. Seit Monaten streiten die EU-Länder darüber. Frankreich zusammen mit Ländern wie Polen und Tschechien will Atomkraft um jeden Preis als "grün" kennzeichnen. Unter anderem Österreich, Deutschland und Luxemburg sind strikt dagegen.

Allerdings gibt es etwa in Deutschland eine starke Lobby dafür, Gas in die Taxonomie aufzunehmen. Inzwischen gilt es als wahrscheinlich, dass bestimmte Gas- und Atomkraftwerke zumindest vorübergehend in der Taxonomie gelistet werden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte zuletzt, die EU brauche neben erneuerbaren Energien auch Atomkraft als stabile Energiequelle und Gas als Übergangsquelle während der Klimawende.

Umweltorganisationen wie Greenpeace und der WWF sowie Grüne Abgeordnete warnen davor, Gas und Atomkraft als umweltfreundlich darzustellen - Gas wegen der CO2-Emissionen und Atomkraft wegen des radioaktiven Mülls. Sebastien Godinot vom WWF sagte, dies würde die Glaubwürdigkeit der Taxonomie ruinieren, da existierende Regeln für klimafreundliche Anleihen am Finanzmarkt bereits strenger seien. "Es würde den Anspruch der EU auf eine Führungsrolle bei nachhaltigen Finanzen zerstören."

Auch für die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) stünde bei einer Aufnahme von Atomkraft und Gas in die Taxonomie deren Glaubwürdigkeit auf dem Spiel: "Die Taxonomie stellt klar, welche wirtschaftlichen Aktivitäten unseren Umweltzielen dienen und dabei keinen erheblichen Schaden anrichten. Alleine aus dieser kurzen Definition wird klar: Das kann weder für Atomkraft noch für fossiles Gas gelten. Aus diesem Grund gibt es auch keine rechtliche Basis für die Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie", argumentierte Gewessler in der Vergangenheit aufgrund zweier Rechtsgutachten.

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