Ein ungewöhnlicher Fall sorgt vor Beginn des Konklaves am Mittwoch in Rom für Aufsehen.
Kardinal Philippe Ouédraogo aus Burkina Faso könnte vom Papstwahlverfahren ausgeschlossen werden, weil sein genaues Geburtsdatum unklar ist – und damit auch sein Alter. Je nachdem, ob er am 4. Januar oder am 31. Dezember 1945 geboren wurde, wäre er entweder 80 (und damit nicht mehr wahlberechtigt) oder noch 79 Jahre alt und somit teilnahmeberechtigt.
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Die Unsicherheit resultiert aus widersprüchlichen Angaben in vatikanischen Dokumenten: Im Jahrbuch von 2023 wird der 24. Januar 1945 angegeben, was ihn bereits disqualifizieren würde. Im aktuellen offiziellen Verzeichnis hingegen steht der 31. Dezember 1945 – womit er gerade noch teilnehmen dürfte. Der Kardinal selbst erklärte, er sei in einem abgelegenen Dorf ohne Krankenhaus oder Schule geboren worden und habe deshalb nie ein genaues Geburtsdatum erhalten.
Könnte Gültigkeit der Papstwahl infrage stellen
Dieser Vorfall ist besonders brisant, da Ouédraogo als konservativer Kirchenvertreter gilt und daher für traditionalistische Kreise, die gegen den liberalen Kurs von Papst Franziskus opponieren, wichtig wäre. Sollte er trotz Altersgrenze am Konklave teilnehmen, könnte dies später die Gültigkeit der Papstwahl infrage stellen.