EU-Verordnung verbietet beliebte Pigmente.
Brüssel. Tätowierer in der EU bangen um ihre Farben. Zwei bei Tätowierungen besonders beliebte Farbpigmente - Blau 15 und Grün 7 - sind seit Anfang des Jahres verboten. Die Branche hat nun zwei Jahre Zeit, sich darauf einzustellen. Doch unter Tätowierern regt sich Widerstand. Das Verbot ist ihrer Einschätzung nach existenzbedrohend. Eine Petition im EU-Parlament soll nun die gewünschten Änderungen der Verordnung bringen.
Insgesamt werden rund 4.000 bedenkliche Substanzen bei Tattoo-Farben und permanentem Make-up beschränkt. Die Farbpigmente Blau 15 und Grün 7 sind in zwei Dritteln aller Tätowierfarben enthalten.
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA "wolle das Tätowieren nicht verbieten, sondern sicherer machen", heißt es auf ihrer Webseite. Als Grund für das Verbot von Blau 15 und Grün 7 führt die Agentur gegenüber der APA an, die beiden Pigmente seien für die Verwendung in Haarfärbemitteln wegen potenziellem Risiko von Blasenkrebs verboten - nach dem Motto: "Wenn sie nicht auf der Haut verwendet werden dürfen, sollten sie auch nicht in der Haut verwendet werden dürfen." Zur Bewertung wurden laut ECHA auch Ergebnisse von Tierversuchen herangezogen.
Tätowierer kritisiert Mangel an Studien
Erich Mähnert, Tätowierer und Ko-Initiator der Petition, kritisierte gegenüber der APA einen Mangel an belastbaren Studien. Die ECHA verbiete die beiden Farbstoffe "aus bloßer Vermutung". Er fügte aber auch hinzu, dass es zwar "absolut nicht nachweisbar ist, dass diese beiden Pigmente schädlich sind, es ist allerdings auch nicht beweisbar, dass sie es nicht sind".
Mähnert und sein Petitionspartner, der Chemieingenieur Michael Dirks, verwiesen auf eine Einschätzung des Monitors des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom September 2020, die der APA vorliegt. Darin erklärt das BfR die erhobenen Gesundheitsrisikodaten für "unvollständig". Auf Basis derzeitig verfügbarer Daten würden beide Substanzen eine "vergleichsweise geringe Toxizität" aufweisen.
Die Lage ist nicht eindeutig. Zu diesem Schluss kommt Hautarzt Andras Cseh. "Ich kann mich aus der derzeitigen Datenlage heraus nicht mit gutem Gewissen für ein Verbot oder eine weitere Zulassung aussprechen", sagte der Facharzt für Dermatologie am Wiener Dermacare Institut der APA. Er forderte "viel mehr Studien". Es gebe von "vielen Dermatologen keine eindeutige Warnung, aber Bedenken" - allerdings auch "keinen Beweis, dass diese Stoffe karzinogen oder schwer allergen wirken würden". Eine Lösung könnte etwa die intensive Suche nach "eindeutig hautfreundlichen und gesundheitlich unbedenklichen" Alternativen bringen.
Das Tätowieren von traditionellen asiatischen Motiven wäre durch das Verbot der Pigmente "unmöglich", klagt Mähnert. Es gebe dann kein Grasgrün, kein Drachengrün und kein Himmelblau mehr. Im Bereich der Permanentkosmetik wären ohne die beiden Farbpigmente keine Korrekturen oder etwa Brustwarzenrekonstruktionen mehr möglich.
Mähnert: Verbot würde Schwarzmarkt ankurbeln
Mähnert befürchtet, dass das Verbot den Schwarzmarkt ankurbeln werde und damit die Sicherheit leide. Offiziell sind in Österreich rund 1.400 Tätowierer und Pigmentierer von der Verordnung betroffen. Für sie sei das Verbot "existenzbedrohend", so Mähnert.
Anfangs sollte die Übergangszeit bis zum endgültigen Verbot nur ein Jahr betragen. ECHA räumte allerdings ein, dass die Zeit für das Finden von Alternativen zu kurz sei und verlängerte den Zeitraum auf zwei Jahre. Mähnert betonte, dass es derzeit keine sicheren und technisch machbaren Alternativen gibt, um die beiden Farbpigmente zu ersetzen und ihr Farbspektrum abzudecken. Auch habe die Konventionelle Industrie (Pigment Industrie) "kein Interesse daran ein neues Pigment zu liefern".
Die Hoffnung, dass es gar keine Alternativen braucht, ist groß. Mähnert zeigt sich "sehr zuversichtlich", dass die EU-Petition erfolgreich sein wird. Man begrüße eine europaweite einheitliche Regelung, aber diese sollte nicht existenzbedrohend für die ganze Tätowier- und Pigmentierbranche in der EU sein.
Unterstützt wird die EU-Petition von EU-ÖVP-Mandatar Alexander Bernhuber, der im Europaparlament im Umweltausschuss und Petitionsausschuss tätig ist. Er zeigt sich zuversichtlich, dass die Verordnung noch geändert werden kann. "Mit rund 2.500 Unterstützerinnen und Unterstützern ist diese Petition aktuell eine der erfolgreichsten österreichischen Petitionen im EU-Parlament", erklärte Bernhuber gegenüber der APA. Tattoofarben würden ohnedies einer strengen Prüfung unterliegen, "bevor sie für den europäischen Markt freigegeben werden, ein pauschales Verbot der beiden Farben ist daher unverhältnismäßig."