Ein Schweizer fährt mit einem Gewehr über die Grenze. Jetzt steht er vor Gericht.
Bern - Ein Unteroffizier (23) der Schweizer Armee überquert mit seinem Sturmgewehr die deutsche Grenze. Aber deutsche Zöllner lassen ihn damit nicht mehr zurück. Erst nach einer Kautionszahlung darf der Soldat wieder ausreisen. Jetzt Prozess.
Ein Unteroffizier (23) der Schweizer Armee ist auf einem Wiederholungskurs. Solche mehrtägigen "Fortbildungen" müssen eidgenössische Soldaten jährlich leisten, wenn sie aus der Rekrutenschule kommen. Aber der Unteroffizier hat diesmal gesundheitliche Probleme und wird entlassen.
Freundin will shoppen gehen
Er verfrachtet sein Sturmgewehr (CH-Soldaten dürfen die Waffen mit nach Hause nehmen, Anm.) in seinen Wagen und fährt heim. Dort erwartet ihn schon seine Partnerin und will unbedingt einkaufen gehen. Sofort! Dabei vergisst der Mann, dass er noch die Kriegswaffe im Auto hat.
Zoll findet Waffe
Als die beiden über die Grenze fahren, entdecken deutschen Zöllner das "Sturmgewehr 90". Alarm! Der Schweizer bittet die Beamten, wieder zurück fahren zu dürfen. Aber die Zöllner lehnen ab, beschlagnahmen das Gewehr - und verdonnern ihn zu einer Kaution von 1000 Euro.
Gericht verurteilt ihn zu einer Strafe
Nun stand der Täter vor Gericht. Ein Richter verknackte ihn zu 50 Tagessätzen von jeweils 40 Euro wegen Einfuhr einer Kriegswaffe.