Fall Kachelmann

Staatsanwalt fordert 4 Jahre und 3 Monate

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Am 31. Mai soll das Urteil über den TV-Moderator gesprochen werden.

Im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Es gebe nach der Gesamtwürdigung aller Umstände "keinen vernünftigen Zweifel daran", dass sich Kachelmann "des Verbrechens der besonders schweren Vergewaltigung" schuldig gemacht habe, sagte Oberstaatsanwalt Oskar Gatner am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim.

"Kontrollverlust" als Motiv
Als Motiv für die Tat vom Februar 2010 nannten die Staatsanwälte einen "Kontrollverlust" des 52-jährigen Kachelmann nach einem Beziehungsstreit mit seiner langjährigen Freundin, die im am Tatabend die Beziehung aufgekündigt hatte. Kachelmann, der Frauen kontrollieren wolle, habe die Rundfunkmoderatorin in einem emotionalen Ausnahmezustand mit einem Messer bedroht und vergewaltigt, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge in seinem Schlussplädoyer.

Oltrogge bewertete die Tag im Rahmen des Vorwurfs der besonders schweren Vergewaltigung als "minderschweren Fall". Da Kachelmann zudem durch die Medien belästigt und diffamiert worden sei, sein Privatleben in großem Umfang öffentlich wurde und er auch beruflich Schaden erlitten habe, sei eine Strafe von nur vier Jahren und drei Monaten angemessen. Der Anwalt des als Nebenklägerin auftretenden mutmaßlichen Opfers schloss sich der Forderung an.

Gutachterin: Wenig Erinnerung wegen Todesangst
Dass die Frau zu angeblichen Vergewaltigung selbst nur wenige Angaben machen konnte, zu dem Streit- und Trennungespräch zuvor aber schon, erklärte die Staatsanwaltschaft mit der Todesangst der 38-Jährigen und verwies dazu auf ein Gutachten der Aussagepsychologin Luise Greuel. Demnach habe die Frau wegen des Messers am Hals Todesängste ausgestanden. Weil sich deshalb ihre Wahrnehmung auf das Messer konzentrierte, könne sie sich an die anderen Ereignisse und Details der Tat nicht gut erinnern.

Laut Staatsanwaltschaft hatte sich die Moderatorin nach elfjähriger Beziehung vor dem Treffen mit Kachelmann durchgerungen, ihn mit Hinweisen über eine Nebenbuhlerin zu konfrontieren. Kachelmann habe dies zuerst bestritten, dann aber eingeräumt, seit längerem Parallelbeziehungen zu unterhalten. Die Frau habe dann mit "Entsetzen, Wut, Ekel und Hass" reagiert und die Beziehung für beendet erklärt.

"Du entscheidest nicht, wann es vorbei ist"
Kachelmann hatte daraufhin nach Darstellung des mutmaßlichen Opfers einen "kalten, bösartigen Blick" bekommen und gesagt: "Du entscheidest nicht, wann es vorbei ist." Er sei dann in die Küche gegangen, habe ein Messer aus dem Abtropfkorb der Spüle genommen und ihr an den Hals gedrückt. Dann habe er sie ins Schlafzimmer geschoben, aufs Bett geworfen und vergewaltigt.

Kachelmann bestreitet die Vorwürfe. Nach seinen Angaben fand zunächst einvernehmlicher Sex statt, danach hätten beide gegessen und sich nach dem Beziehungsgespräch getrennt. Ob er verurteilt wird, hängt maßgeblich davon ab, wie das Gericht die Glaubwürdigkeit des Opfers bewertet. Die Verteidigung soll am Dienstag kommender Woche plädieren, und das Gericht wird am 31. Mai sein Urteil verkünden.
 

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