Begründung des Verwaltungsgerichts: Geltendes Pandemiegesetz erlaubt derartige Beschränkung nicht.
Das Oberste Verwaltungsgericht Tschechiens hat am Mittwoch die Anordnung des Gesundheitsministeriums aufgehoben, die den Eintritt in die Gastronomie und in Hotels nur Personen mit vollständiger Impfung oder Genesenen erlaubte. Das Urteil werde aber erst in einer Woche rechtskräftig, damit die Regierung Zeit habe, entsprechend zu reagieren.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Worten, das Gesundheitsministerium könne diese Beschränkungen nicht aufgrund des geltenden Pandemiegesetzes beschließen. Dies wäre nur aufgrund eines anderen Gesetzes denkbar, des Gesetzes über den Schutz der öffentlichen Gesundheit, und zwar nur gegen jene Personen, bei denen Infektionsverdacht besteht, nicht automatisch gegen alle. Außerdem könnte es diese Beschränkung nur während der Zeit eines Notstandes geben, allerdings gilt in Tschechien seit mehreren Wochen kein Notstand mehr.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kommt in einer Zeit, in der die Zahl der Neuinfektionen in Tschechien neue Rekorde bricht. Für gestrigen Dienstag meldete das Nachbarland mit 10,7 Millionen Einwohnern fast 67.000 neue Corona-Fälle. Allerdings ist die Belastung der Krankenhäuser deutlich geringer als bei früheren Infektionswellen. Deswegen bereitet die Regierung von Petr Fiala schrittweise Lockerungen vor.
Wie Gesundheitsminister Vlastimil Valek am Mittwoch mitgeteilt hat, sollten ab 18. Februar die verpflichtenden flächendeckenden Tests in den Schulen und in Firmen beendet werden. Außerdem geht Valek davon aus, dass man die meisten Beschränkungen im März wird aufheben können.