In Friseursalon aus Hannover sorgt für Wirbel. Denn bei seinem Aushängeschild ist von einer neuen Hammer-Aktion zu lesen: „Mittwochs 40 Prozent auf alles“. ABER: Das Angebot gilt ausdrücklich „nur für Damen mit Kopftuch“.
Eine Frau meldete sich bei der Antidiskriminierungsstelle, weil sie sich benachteiligt fühlte.
- Plakolm plant schärferes Hassprediger-Register
- Grüne Mahnwache vor iranischer Botschaft
- Frage der Woche: Finden Sie Kopftuch-Verbot in Schulen richtig?
Die deutschen Medien berichten über den Fall, zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ darauf aufmerksam gemacht. Die Antidiskriminierungsstelle Hannover erklärte dann gegenüber der "Bild": Die „Irritation der Anfragestellerin [sei] nachvollziehbar, dass sie sich als Frau, die kein Kopftuch trägt, anders behandelt fühlt als kopftuchtragende Frauen“.
Das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt, was in Deutschland diskriminierend ist und soll Benachteiligungen, z. B. aufgrund von Religion oder Ethnie, verhindern.
Zu der Streitfrage erklärt Rechtsexperte Gregor Thüsing der "Bild": „Das Merkmal ‚Kopftuch‘ steht zwar nicht im Gesetz. Allerdings ist es ein Merkmal, das typisch für eine bestimmte Religion ist.“
Bestimmten Kundenkreis anlocken
Schlussfolgernd heißt das, ja, der Friseur diskriminiere mit seinem Kopftuch-Rabatt zunächst Frauen ohne Kopftuch. Aber die Ungleichbehandlung könne gerechtfertigt sein - nämlich dann, wenn der Friseur "sachliche Gründe vorlegen kann", warum er nur Frauen mit Kopftuch den Rabatt gewährt. Und die könnten im konkreten Fall gegeben sein, wertet der Experte.
Das Gesetz erlaube Vergünstigungen, wenn damit ein spezieller Kundenkreis angelockt werden soll. Vom Friseur gegenüber der "Bild" heißt es dazu: „Es gibt wenig geschützte Angebote für Frauen mit Kopftuch.“ Und seine Mitarbeiterin bestätigt: „Viele Kundinnen mit Kopftuch erzählen uns, dass sie sich die letzten Jahre die Haare selbst geschnitten oder gefärbt haben.“
Grund zur Debatte
Gesetzlich kann man also über den Ausschluss von Frauen ohne Kopftuch für die Rabattaktion streiten. Das Diskriminierungsgefühl sei jedenfalls berechtigt - ein Schutzraum für Frauen mit Kopftuch aber ebenso - eine Debatte, die zurecht geführt werden darf.