Ein dunkelhäutiges Paar wurde in der deutschen Stadt Aachen als Mieter abgelehnt - Das kam den Verwalter teuer.
Das deutsche Oberlandesgericht Köln hat einem dunkelhäutigen Paar Schadenersatz zugesprochen, das bei der Wohnungssuche wegen seiner Hautfarbe als Mieter ablehnt und als "Neger" beschimpft worden war. Nach Gerichtsangaben vom Dienstag hatte das afrikanische Paar eine Wohnung in Aachen besichtigen wollen und war von der Hausmeisterin mit den Worten abgewiesen worden, die Wohnung werde nicht an "Neger...äh, Schwarzafrikaner oder Türken" vermietet.
Verwalter haftet
Mit dieser Äußerung und der Verweigerung der
Besichtigung habe die Hausmeisterin Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht
des Paares verletzt, urteilte das Gericht. Dem Richterspruch zufolge erhält
das Paar nun 5.056 Euro von einem in Aachen ansässigen Immobilienverwalter,
weil dieser nach Auffassung des Gerichts für das Verhalten der Hausmeisterin
haftbar ist.
Spesenersatz und Schmerzensgeld
Die Summe setzt sich zusammen aus
dem Schadenersatz für die Fahrkosten des nach Aachen angereisten Paares und
zusätzlich einer Art Schmerzensgeld, weil das Persönlichkeitsrecht der
Afrikaner besonders schwerwiegend verletzt worden sei.
Die Bezeichnung "Neger" sei nach heutigem Verständnis eindeutig diskriminierend und ehrverletzend, befand das Gericht. Ein Angriff auf die Menschenwürde des Paares sei es auch, dass ihm allein wegen der Hautfarbe die Besichtigung und mögliche Anmietung der Wohnung verweigert worden sei. Bei seiner Klage war das Paar vom Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen unterstützt worden.